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LkSG

Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Gruppe Deutsche Börse stellt sich ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards und bekennt sich zu fairen Arbeitsbedingungen in grenzüberschreitenden Lieferketten. Seit dem 1. Januar 2023 unterliegt sie dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG), welches die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten regelt. Mit dem hier veröffentlichten Bericht, kommt die Deutsche Börse AG ihrer Pflicht nach, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten auf ihrer Internetseite öffentlich zugänglich zu machen (§ 10 Absatz 2 LkSG). Der Bericht basiert dabei auf dem durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) definierten Fragenkatalog, welcher verpflichteten Unternehmen über ein elektronisches Portal zur Verfügung steht und beantwortet wird.

In dem nachfolgenden Bericht zum LkSG der Deutsche Börse AG für das Geschäftsjahr 2023 wird insbesondere dargelegt, wie das LkSG in der Organisation implementiert sowie die Sorgfaltspflichten eingehalten und überwacht wurden. Zudem wird im Bericht dargelegt, welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht in dem eigenen Geschäftsbereich der Deutsche Börse AG sowie bei unmittelbaren Zulieferern identifiziert wurden und welche Maßnahmen zur Minderung und Prävention von (potentiellen) Risiken ergriffen wurden.