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Qualifizierter Aufsichtsrat

Qualifizierter Aufsichtsrat

Sie sind angehendes oder schon berufenes Mitglied eines Aufsichtsrats und möchten Ihre Qualifikation auf diesem Gebiet dokumentieren? Die Prüfung „Qualifizierter Aufsichtsrat“ bietet Ihnen diese Möglichkeit. Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung ist der Besuch eines von der Deutschen Börse zertifizierten Lehrgangs zur Weiterbildung von Aufsichtsräten.

Prüfung Qualifizierter Aufsichtsrat

Die Prüfung zum Qualifizierten Aufsichtsrat bietet in Zusammenarbeit mit zertifizierten Lehrgangsanbietern eine professionelle Qualifikation für Aufsichtsräte. Mit diesem Zertifikat der Deutschen Börse können Kenntnisse in allen wesentlichen Belangen der Aufsichtsratstätigkeit nachgewiesen werden. Es bezieht sich auch auf Beiräte mit Kontrollfunktion.

Prüfung Fachaufsichtsrat Financial Expert

Bei Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs sind, muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Mit dem Ablegen der Prüfung können Aufsichtsräte ihr Wissen auf diesem Gebiet dokumentieren.

Verlängerungsantrag Zertifikat

Um sicherzustellen, dass angehende sowie bereits gewählte Aufsichtsräte sich im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit kontinuierlich weiterbilden, hat das Prüfungszertifikat „Qualifizierter Aufsichtsrat' eine Gültigkeit von drei Jahren. Zur Verlängerung bieten unsere Partner Aktualisierungskurse an.