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SHRD
Reform der Aktionärsrechterichtlinie
Der Vorschlag zu einer Reform der bestehenden Aktionärsrechterichtlinie (Shareholder Rights Directive, (SRD II)) würde Defizite in der Unternehmensführung beheben. Sie bezieht sich auf börsennotierte Gesellschaften und ihren Vorstand, die Aktionäre (institutionelle Anleger und Anlageverwalter), Intermediäre und Proxy Advisors (d. h. Unternehmen, die Dienstleistungen für Aktionäre erbringen, vor allem Abstimmungsempfehlungen).
Ziel
Die Vorschläge würden Aktionären sowohl die Nutzung ihrer bestehenden Rechte an Unternehmen erleichtern als auch diese Rechte verbessern. Auf diese Weise werden das Engagement der Aktionäre gefördert, die Rechenschaftspflichten der Unternehmensleitung verstärkt und ein Handeln im langfristigen Interesse des Unternehmens unterstützt .
Die Ziele der Reform bestehen darin:
- zur langfristigen Nachhaltigkeit von EU-Unternehmen beizutragen,
- ein für Aktionäre attraktives Umfeld zu schaffen,
- grenzüberschreitende Abstimmungen durch Steigerung der Effizienz der Aktienanlagenkette zu verbessern,
- zu Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit der EU beizutragen,
- die Verbindung zwischen Vergütung und Leistung von Geschäftsführern zu verbessern,
- die Transparenz und die Aufsicht der Aktionäre über Transaktionen mit nahestehenden Parteien zu stärken,
- die Zuverlässigkeit und Qualität der Beratung durch Proxy Advisors zu gewährleisten
- die Identifizierung von Aktionären zu verbessern,
- die Übermittlung grenzüberschreitender Informationen durch die gesamte Anlagekette zu ermöglichen,
- die Kostentransparenz zu erhöhen und
- das Engagement von Anlageinhabern und Anlageverwaltern zu erhöhen.
Zeitplan
11. Juli 2007: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (2007/36/EG)
9. April 2014: Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG zur Förderung des langfristigen Engagements von Aktionären und der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf bestimmte Bestandteile der Erklärung zur Unternehmensführung.
17. Mai 2017: Die finale Fassung der überarbeiteten Aktionärsrechte-Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie ist am 11. Juni 2017 in Kraft getreten und die Mitgliedsländer hatten bis zum 10. Juni 2019 Zeit, die neuen Regeln in Gesetze umzusetzen.
2019: Der politische Verhandlungsprozess in Brüssel zur Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie (Shareholder Rights Directive, SRD) wurde abgeschlossen.
Das Gesetz zur Umsetzung der SRD in nationales (deutsches) Recht (sog. ARUG II) hat das parlamentarische Verfahren mit der endgültigen Verabschiedung am 29. November durch den Bundesrat abgeschlossen. Das Gesetz wurde am 19. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
2020: Die Durchführungsverordnung zur SRD II trat am 3. September 2020 in Kraft. Der europäische Finanzdienstleistungssektor hat aufgrund der Störungen durch die Covid-19-Pandemie, die in der Tat dazu geführt hat, dass mehrere Märkte nicht bereit waren, eine zwölfmonatige Verzögerung beantragt. Die Europäische Kommission wird möglicherweise neue Maßnahmen ergreifen, um diese Bedenken auszuräumen.