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Finanztransaktionssteuer

Finanztransaktionssteuer (FTS)

Mit dem Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) im Jahr 2011 wollte die Europäische Union einst sicherstellen, dass der Finanzsektor seinen fairen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Finanzkrise 2007/08 leistet. Die Gruppe Deutsche Börse kann dieses Ziel zwar nachvollziehen, ist aber der Ansicht, dass dies bereits durch andere Initiativen erreicht wurde, die im vergangenen Jahrzehnt zur Förderung der Finanzmarktstabilität umgesetzt wurden.

Darüber hinaus erzeugt die Finanztransaktionssteuer vielen Studien zufolge nicht die erhofften Vorteile, sondern bringt stattdessen unbeabsichtigte Folgen mit sich und steht im Widerspruch zu vielen der aktuellen wichtigen Regulierungsinitiativen der Europäischen Kommission, einschließlich der Kapitalmarktunion (KMU).

Zu den erwarteten Folgen gehört die Verlagerung von Unternehmen in andere Länder ohne FTS, um die Besteuerung zu vermeiden, was die regulatorische Aufsicht und Kontrolle sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union schwächen würde. Negative Auswirkungen werden auch auf die private Altersvorsorge und die Realwirtschaft erwartet, da die Steuer wahrscheinlich vom Kleinanleger getragen werden würde - und dies vor dem Hintergrund, dass die Beteiligung von Kleinanlegern als entscheidend für die Vermögensbildung im privaten Sektor gilt und ein Hauptziel der Kapitalmarktunion ist. Ebenso könnte die Finanztransaktionssteuer kleine und mittlere Unternehmen weiter davon abhalten, sich an den Kapitalmärkten zu engagieren, indem sie eine zusätzliche Steuerlast schafft - und das zu einer Zeit, in der die Unterstützung der  KMU eigentlich im Mittelpunkt der politischen Initiativen der Europäischen Kommission steht.

Ziel

Im Laufe der Jahre haben sowohl die Europäische Kommission als auch die deutsche Regierung immer wieder Initiativen zur Einführung einer FTS gestartet. Derzeit diskutieren im Rahmen der sogenannten "verstärkten Zusammenarbeit" zehn Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, darunter auch Deutschland und Frankreich, über die Einführung einer FTS. Die praktischen Details und die geografische Reichweite einer solchen Steuer sind Gegenstand intensiver Debatten auf nationaler und europäischer Ebene.

Zeitplan

Am 14. Februar 2013 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vor, um die Details der FTS im Rahmen einer "verstärkten Zusammenarbeit" zu vereinbaren, was bedeuten würde, dass eine FTS nur in den Mitgliedsstaaten dieser Zusammenarbeit eingeführt werden würde. Am 8. Dezember 2015 gaben die zehn Mitgliedstaaten dieser "verstärkten Zusammenarbeit" bekannt, dass sie eine Einigung "im Grundsatz" erzielt haben, die aber als solche keine Rechtskraft hat.

Im Jahr 2018 gaben Deutschland und Frankreich der Debatte neuen Schwung, indem sie öffentlich erklärten, dass die beiden Länder Pläne verfolgen würden, die Verhandlungen über eine FTS nach französischem Vorbild auf EU-Ebene abzuschließen.

Bis heute ist keine Einigung erzielt worden.