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Vergütung des Aufsichtsrats
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung zuzüglich eines Sitzungsgeldes ausgestaltet. Dies entspricht der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die reine Festvergütung des Aufsichtsrats stärkt dessen Unabhängigkeit und stellt einen Ausgleich zu der überwiegend variabel ausgestalteten und an der Wachstumsstrategie der Gruppe Deutsche Börse ausgerichteten Vergütung des Vorstands dar. Sie trägt dadurch zur Verwirklichung der Geschäftsstrategie bei und fördert die langfristige Entwicklung der Gruppe Deutsche Börse.
Satzungsregelung
Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Satzung der Deutsche Börse AG.
Vergütungssystem
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht der Deutsche Börse Aktiengesellschaft wird im Geschäftsbericht 2022 separat ausgewiesen und der Hauptversammlung 2023 zur Billigung vorgelegt. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer sowohl in formeller als auch in inhaltlicher Hinsicht überprüft.
Archiv
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zum Vergütungssystem und den Vergütungsberichten aus den vergangenen Jahren.