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MiFID I zu MiFID II
MiFID II/MiFIR – ein Überblick
MiFID II ist das allgemein gebräuchliche Kürzel für die Überarbeitung der 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG), die gemeinhin als MiFID I (Markets in Financial Instruments Directive) bekannt ist. Die Richtlinie (2014/65/EU) und die dazugehörige Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 600/2014) sind seit dem 3. Januar 2018 wirksam. Zum Ausschluss jeglichen Zweifels sei darauf hingewiesen, dass die Deutsche Börse jeweils einheitlich die Abkürzungen MiFID II/MiFIR verwendet. MiFID I bezieht sich auf die alte Richtlinie.
Von MiFID I zu MiFID II/MiFIR
- Wesentliche Regelungen von MiFID betreffen:
- Anforderungen an die Geschäftsführung und Organisation von Wertpapierfirmen,
- Zulassungsanforderungen für geregelte Märkte,
- aufsichtsrechtliches Meldewesen zur Vermeidung von Marktmissbrauch,
- Transparenzpflicht im Aktienhandel und
- Vorschriften für die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel.
2014 einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf eine Überarbeitung von MiFID, um die Effizienz, Widerstandsfähigkeit und Integrität der Finanzmärkte zu steigern und die Voraussetzungen innerhalb der Märkte zu vereinheitlichen.
Im Zuge der Überarbeitung der vorher bestehenden Richtlinie wurde der Anwendungsbereich von MiFID II/MiFIR deutlich erweitert und umfasst nun ein weiteres Feld von Firmen und Instrumenten als MiFID I.
Insbesondere zielen MiFID II/MiFIR darauf ab:
- durch die Einführung von Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen für Nichteigenkapitalinstrumente mehr Transparenz zu erzielen sowie die bestehenden Transparenzanforderungen für den Aktienhandel zu stärken und zu erweitern,
- mehr Geschäfte an geregelte Märkte zu verlagern, was durch die Einführung einer neuen Kategorie von Handelsplattform (Organised Trading Facility, OTF) für Derivate und Anleihen und eine Handelspflicht für Aktien an geregelten Marktplätzen unterstützt wird,
- die Verpflichtung der Europäischen Union zur Umsetzung der G20-Beschlüsse zu erfüllen: Handelspflicht von Derivaten an geregelten Handelsplätzen, Einführung von Positionslimiten und Meldepflichten für Rohstoffderivate, Erweiterung des Begriffs einer Wertpapierfirma auf Firmen, die im Rahmen ihrer Finanztätigkeit mit Rohstoffderivaten handeln,
- kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) durch die Einführung einer Registrierung als „KMU-Wachstumsmarkt“ den Zugang zu Kapital zu ermöglichen,
- den Anlegerschutz durch ein Annahmeverbot für Provisionen, den Schutz unabhängiger Beratung, die Einführung neuer Vorschriften zur Produktüberwachung usw. zu stärken,
- durch die Regulierung des Hochfrequenzhandels (high-frequency trading, HFT) mit der Einführung von Anforderungen an Handelsplätze und Firmen, die HFT nutzen, die Anpassung an den technologischen Fortschritt zu gewährleisten,
- diskriminierungsfreien Zugang zu Handels- und Nachhandelsdienstleistungen zu ermöglichen und
- die paneuropäische regulatorische Aufsicht und die Kooperation zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu stärken.
Anwendungsbereich der MiFID II/MiFIR
Abhängig von Art und Volumen der Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten einer Firma haben MiFID II/MiFIR unterschiedliche Auswirkungen. Allerdings ist keine Firmenkategorie als solche von der Anwendung der Bestimmungen ausgenommen. MiFID II/MiFIR gelten definitionsgemäß für Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien, zentrale Gegenparteien und Drittlandfirmen, die Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten in der Europäischen Union ausführen. Den zuständigen nationalen Behörden ist das Recht vorbehalten, in letzter Instanz zu entscheiden, wen sie abweichend von oder ergänzend zu diesen Definitionen als Wertpapierfirma gemäß MiFID II/MiFIR und was sie als Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten betrachten.
Aufgrund des enormen Umfangs, der Ausführlichkeit, Verflechtung und Querverweise der regulatorischen Bestimmungen sowie der Durchführungsbestimmungen sind MiFID II/MiFIR äußerst komplex und in ihrer Gesamtheit nur schwer zu verstehen. Noch komplexer gestaltet sich die Sachlage durch die vorgesehene mehrphasige Entwicklung von MiFID II/MiFIR: So werden einige Bestimmungen stufenweise eingeführt und Teile der sogenannten Level 2-Maßnahmen sind potenziell laufenden Änderungen unterworfen.
Zum besseren Verständnis der regulatorischen Reformen im Rahmen von MiFID II/MiFIR empfiehlt es sich, weitgehend den von der Europäischen Kommission, vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verwendeten Kategorien zu folgen und diese den nachstehenden Segmenten zuzuordnen.