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Vinkulierte Namensaktie
Vinkulierte Namensaktie Sonderform der Namensaktie.
Eine vinkulierte Namensaktie kann nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft an einen neuen Eigentümer übertragen werden.
Eine vinkulierte Namensaktie kann nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft an einen neuen Eigentümer übertragen werden.
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