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DAX-Index – Benchmark und Barometer für die deutsche Wirtschaft

DAX-Index – Benchmark und Barometer für die deutsche Wirtschaft

Der DAX®-Index ist seit 35 Jahren das bekannteste deutsche Börsenbarometer und misst die Wertentwicklung der 40 größten Unternehmen des deutschen Aktienmarktes. Er repräsentiert rund 80 Prozent der Marktkapitalisierung börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland.

Die DAX-Indexfamilie

DAX ist eine Marke der ISS STOXX Index GmbH, die zur Gruppe Deutsche Börse gehört. Der Index ist sowohl Barometer für die deutsche Wirtschaft als auch Benchmark für eine Vielzahl von Finanzprodukten. Der Auswahlindex bildet die größten Unternehmen ab, die an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind. Neben dem DAX umfasst die DAX-Indexfamilie weitere Indizes wie den MDAX®, der die 50 größten Unternehmen nach dem DAX abbildet, den TecDAX®, der einen Fokus auf Technologieunternehmen legt und den SDAX®, der die 70 größten unterhalb des MDAX umfasst.

Die Zusammensetzung der Indizes wird quartalsweise überprüft. Hierbei bestimmen klare und transparente Regeln über die Aufnahme oder Herausnahme von Unternehmen (s. Leitfaden Aktienindizes). Seit September 2016 findet der Auswahlprozess der Unternehmen in allen Indizes rein quantitativ und vollständig automatisiert statt und wurde entsprechend den bereits geltenden Regeln des DAX-Index angeglichen. Dieses Regelwerk bildet die Grundlage für die hohe Handelbarkeit, die Nachbildbarkeit und Kontinuität der Indizes. Durch den automatisierten Prozess  wird  weiter die Transparenz des Indexregelwerks verbessert, Wechsel sind vorhersehbarer und die Zusammensetzung aller Auswahlindizes wird rein objektiv und faktenbasiert  bestimmt.

Überprüft werden die Indizes jeweils am dritten Handelstag des Überprüfungsmonats. Veränderungen werden am Montag nach dem dritten Freitag im Überprüfungsmonat wirksam.

Aufnahmekriterien

Für eine Aufnahme in den DAX-Index qualifizieren sich Unternehmen nach folgendem Hauptkriterium:

  • Free Float-Marktkapitalisierung zu einem bestimmten Stichtag (letzter Handelstag im Monat). Diese wird aus dem durchschnittlichen volumengewichteten Durchschnittspreis (volume weighted average price, kurz VWAP) der letzten 20 Handelstage ermittelt.

STOXX veröffentlicht monatlich sogenannte Ranglisten; sie dienen bei der Überprüfung der Indizes als Entscheidungsgrundlage. Um einen Platz auf der Rangliste zu erhalten, müssen die Aktien der Unternehmen:

  • ein Listing im Regulierten Markt der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse
  • einen Streubesitzanteil von mindestens 10 Prozent aufweisen
  • ihren juristischen Sitz oder ihr operatives Hauptquartier in Deutschland haben
  • für eine Aufnahme in den DAX zwei Jahre ein positives EBITDA nachweisen 
  • fortlaufend auf Xetra gehandelt werden
  • mindestens 30 Handelstage seit Erstnotiz aufweisen
  • Jahresabschlüsse, Halbjahresberichte und Quartalszahlen einreichen
  • bestimmte Vorschriften des Deutscher Corporate Governance Kodex in Bezug auf Prüfungsausschüsse einhalten.

Ausländische Unternehmen können in den DAX aufgenommen werden, wenn sie ihren juristischen Hauptsitz in einem EU- oder EFTA-Land oder einen operativen Hauptsitz in Deutschland haben.

Die Regeln

Zweimal jährlich im März und September findet eine ordentliche Anpassung des DAX-Indizes statt. Zusätzlich findet jeweils in den verbleibenden Quartalsendmonaten eine Überprüfung der Indexzusammensetzung auf Basis der sogenannten „Fast-Entry“ und „Fast-Exit“-Regeln statt. Eine solche Indexanpassung hat den Zweck, signifikanten Verschiebungen auf der Rangliste Rechnung zu tragen. Diese können beispielsweise durch Großemissionen entstehen, die zeitnah im Index berücksichtigt werden oder durch Unternehmen, die z.B. aufgrund von größeren Verschiebungen im Free Float durch starken Kursrückgang nicht mehr die notwendige Größe (Free Float-Marktkapitalisierung) besitzen.

Zusammenfassung der Regeln zur Indexüberprüfung:

  • Fast-Exit:
    Ein Unternehmen wird aus dem Index genommen, wenn es sich beim Kriterium Marktkapitalisierung nicht mehr auf Rang 60 im DAX, 110 im MDAX, 180 im SDAX und 45 im TecDAX befindet. Das Unternehmen wird ersetzt durch einen Nicht-Index-Wert, der bei der Marktkapitalisierung mindestens Rang 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 im TecDAX erreicht.
  • Fast-Entry:
    Ein Unternehmen wird neu in den Index aufgenommen, wenn es sich beim Kriterium Marktkapitalisierung mindestens auf Rang 33 im DAX, 83 im MDAX, 153 im SDAX und 25 im TecDAX befindet. Aus dem Index scheidet jener Wert aus, der einen Rang schlechter als 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 im TecDAX aufweist.
  • Regular-Exit:
    Ein Unternehmen kann aus dem Index genommen werden, wenn es sich nicht mehr auf Rang 53 im DAX, 103 im MDAX, 173 im SDAX und 40 im TecDAX befindet. Es wird ein Wechsel durchgeführt, wenn ein Wert, der nicht im Index enthalten ist, existiert, der mindestens Rang 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 TecDAX erreicht.
  • Regular-Entry:
    Ein Unternehmen kann neu in den Index aufgenommen werden, wenn es sich mindestens auf Rang 40 im DAX, 90 im MDAX, 160 im SDAX und 30 im TecDAX befindet. Es wird ein Wechsel durchgeführt, wenn ein Index-Wert existiert, der den Rang 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 im TecDAX aufweist. 

Entsprechende Änderungen in den Indizes werden jeweils quartalsweise im März, Juni, September und Dezember bekannt gegeben. Die Berechnung der Indizes mit der neuen Zusammensetzung findet allerdings erst nach den sogenannten Verkettungsterminen rund zwei Wochen nach Bekanntgabe statt, genauer am Montag, der auf den dritten Freitag im März, Juni, September und Dezember folgt. Der Grund ist, dass an diesen Freitagen die Futures auf den DAX verfallen. So wird sichergestellt, dass sich die neue Indexzusammensetzung auch in den DAX-Futures aktuell widerspiegelt. Zudem haben Markteilnehmer die Möglichkeit, sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten und ihre Portfolios entsprechend anzupassen. Die Neuzusammensetzung beinhaltet aber nicht nur neue Unternehmen im Index, vierteljährlich werden auch die entsprechenden Kennzahlen in den Indizes aktualisiert und das Gewicht auf höchstens 10 Prozent gekappt. Dadurch wird verhindert, dass Schwergewichte den Index dominieren.

Ist ein Unternehmen z.B. insolvent, wird von einem anderen übernommen oder der Streubesitz fällt unter 10 Prozent, kann ein außerplanmäßiger Wechsel auch vor den festgelegten Terminen stattfinden.

 

Die nächsten Termine der Überprüfung der DAX-Indizes:

  • 5. Juni 2024
  • 4. September 2024
  • 4. Dezember 2024
Der fortlaufende Handel auf Xetra beginnt um 09:00 Uhr. Die Berechnung des DAX beginnt, sobald der erste Eröffnungskurs für eine Indexkomponente auf Xetra eingegangen ist. Der DAX-Index wird im Sekundentakt auf Basis der Xetra-Kurse berechnet. Der letzte DAX-Index-Tick wird um 18:00 Uhr veröffentlicht. 

Alle Auswahlindizes werden als Kursindizes (bilden die reine Kursentwicklung ab), als Performanceindizes (berücksichtigt die vollständige Reinvestition der Dividenden) und als Net Return-Indizes (berücksichtigt die steuerbereinigte Reinvestition der Dividenden) berechnet. Der DAX wird üblicherweise in der Variante als Performanceindex betrachtet.

DAX-Reform

Zusätzliche Qualitätskriterien und Angleichung an internationale Standards

Eine Auswahl der Regeln, die von Dezember 2020 bis März 2024 nach und nach eingeführt wurden: 

  • DAX wurde auf 40 Werte erweitert
  • MDAX-Index verkleinerte sich auf 50 statt bisher 60 Werte
  • Rangliste nur noch auf Grundlage der Marktkapitalisierung
  • Anforderungen an die Mindestliquidität müssen erfüllt sein.
  • DAX, MDAX, SDAX und TecDAX-Kappungsgrenze wurde von 10 auf 15 Prozent angehoben

Details finden Sie unter nachfolgenden Links: