Zweimal jährlich im März und September findet eine ordentliche Anpassung des DAX-Indizes statt. Zusätzlich findet jeweils in den verbleibenden Quartalsendmonaten (Juni und Dezember) eine Überprüfung der Indexzusammensetzung auf Basis der sogenannten „Fast-Entry“ und „Fast-Exit“-Regeln statt. Eine solche Indexanpassung hat den Zweck, signifikanten Verschiebungen auf der Rangliste Rechnung zu tragen. Diese können beispielsweise durch Großemissionen entstehen, die zeitnah im Index berücksichtigt werden oder durch Unternehmen, die z.B. aufgrund von größeren Verschiebungen im Free Float durch starken Kursrückgang nicht mehr die notwendige Größe (Free Float-Marktkapitalisierung) besitzen.
Zusammenfassung der Regeln zur Indexüberprüfung:
- Fast-Exit: Ein Unternehmen wird aus dem Index genommen, wenn es sich beim Kriterium Free Float-Marktkapitalisierung nicht mehr auf Rang 60 im DAX, 110 im MDAX, 180 im SDAX und 45 im TecDAX befindet. Das Unternehmen wird ersetzt durch den Nicht-Index-Wert, der nach diesem Kriterium den höchsten Rang erreicht.
- Fast-Entry: Ein Unternehmen wird neu in den Index aufgenommen, wenn es sich beim Kriterium Free Float-Marktkapitalisierung mindestens auf Rang 33 im DAX, 83 im MDAX, 153 im SDAX und 25 im TecDAX befindet. Der Wert mit dem jeweils niedrigsten Rang im Index scheidet dafür aus.
- Regular-Exit: Ein Unternehmen kann aus dem Index genommen werden, wenn es sich nicht mehr auf Rang 53 im DAX, 103 im MDAX, 173 im SDAX und 40 im TecDAX befindet. Es wird ein Wechsel durchgeführt, wenn ein Wert, der nicht im Index enthalten ist, existiert, der mindestens Rang 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 TecDAX erreicht.
- Regular-Entry: Ein Unternehmen kann neu in den Index aufgenommen werden, wenn es sich mindestens auf Rang 40 im DAX, 90 im MDAX, 160 im SDAX und 30 im TecDAX befindet. Es wird ein Wechsel durchgeführt, wenn ein Index-Wert existiert, der den Rang 47 im DAX, 97 im MDAX, 167 im SDAX und 35 im TecDAX überschreitet.
Entsprechende Änderungen in den Indizes werden jeweils quartalsweise im März, Juni, September und Dezember bekannt gegeben. Die Berechnung der Indizes mit der neuen Zusammensetzung findet allerdings erst nach den sogenannten Verkettungsterminen rund zwei Wochen nach Bekanntgabe statt, genauer am Montag, der auf den dritten Freitag im März, Juni, September und Dezember folgt. Der Grund ist, dass an diesen Freitagen die an der Eurex verfügbaren Futures auf den DAX verfallen. So wird sichergestellt, dass sich die neue Indexzusammensetzung auch in den DAX-Futures aktuell widerspiegelt. Zudem haben Markteilnehmer die Möglichkeit, sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten und ihre Portfolios entsprechend anzupassen. Die Neuzusammensetzung beinhaltet aber nicht nur neue Unternehmen im Index, vierteljährlich werden auch die entsprechenden Kennzahlen, z.B. der Streubesitz, in den Indizes aktualisiert und das Gewicht auf höchstens 15 Prozent gekappt. Dadurch wird verhindert, dass Schwergewichte den Index dominieren.
Ist bestimmten Fällen, z.B. falls ein Unternehmen insolvent wird, von einem anderen übernommen wird oder der Streubesitz unter 10 Prozent fällt, kann ein außerplanmäßiger Wechsel auch vor den festgelegten Terminen stattfinden.