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Kontakt
Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist ein eigenständiges Börsenorgan und nimmtvdie Marktaufsicht wahr. Sie überwacht den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra® sowie der spezialistengestützte Handel) sowie der Derivatebörse Eurex Deutschland. Die HÜSt prüft Unregelmäßigkeiten und unterrichtet die Geschäftsführungen der Börsen sowie die Börsenaufsichtsbehörde über das Ergebnis ihrer Ermittlungen. Sie leitet auch Fälle an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter, wenn diese in deren Zuständigkeitsbereich fallen.
Bei allgemeinen Fragen zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Eurex Deutschland stehen Ihnen die Mitarbeiter des Anlegercenters per E-Mail unter anlegercenter@deutsche-boerse.com bzw. telefonisch unter +49 69 21118310 gerne zur Verfügung.
Wir bitten Sie, Fragen zu konkreten Orders bzw. Geschäften zuständigkeitshalber an Ihre orderausführende Bank als unmittelbaren Börsenteilnehmer zu richten, die ggf. die jeweilige Börse oder die Handelsüberwachungsstelle in die Beantwortung einbezieht.
Gerne können Sie auch Hinweise auf mögliche Regelverstöße (insbesondere Marktmanipulation sowie Insiderhandel) an die Handelsüberwachungsstelle per E-Mail an huest@deutsche-boerse.com (für die Frankfurter Wertpapierbörse) bzw. surveillance@eurexchange.com (für die Eurex Deutschland) senden. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Handelsüberwachungsstelle gemäß Börsengesetz sowie der Marktmissbrauchsverordnung zur Vertraulichkeit verpflichtet ist und den Hinweisgeber nicht über das Ergebnis ihrer Ermittlungen informieren kann.
Auf Landesebene sind die Börsenaufsichtsbehörden aktiv. Die hessische Börsenaufsicht ist Teil des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Zu ihren Aufgaben gehört es, Preisbildungsprozesse und den rechtmäßigen Handel zu überwachen sowie Verstöße gegen das Börsenrecht zu untersuchen. Sie bewertet dazu die ihr von der HÜSt gemeldeten Unregelmäßigkeiten und kann jedoch auch selbst die direkte Marktüberwachung durchführen. Neben dem Sanktionsausschuss und der Geschäftsführung der Börse kann die Börsenaufsicht Sanktionen gegen Marktteilnehmer erlassen. Weiterhin genehmigt die Börsenaufsichtsbehörde die Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex.
Auf nationaler Ebene ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Fällen von Insiderhandel und Marktmanipulation. Sie untersucht auch mögliche Verstöße gegen Publizitätspflichten.
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