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Der Qualifizierte Aufsichtsrat ist eine umfassende und fachübergreifende Zertifizierungsmaßnahme. Themen wie beispielsweise Unternehmensführung und -strategie, Compliance und Risikomanagement sowie Nachhaltigkeit (ESG) werden von der Prüfung abgedeckt.
Der Fachaufsichtsrat Financial Expert bzw. Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss ist eine darauf aufbauende Spezialisierung. Sie ist für (zukünftige) Mitglieder von Prüfungsausschüssen konzipiert und vertieft die Expertise in den Bereichen Finanzen, Rechnungslegung, interne Kontrollsysteme und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Zertifizierung trägt den verschärften Anforderungen, wie sie durch das Finanzmarktintegritätsgesetz (FISG) und den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entstanden sind, Rechnung.
Die Prüfung Qualifizierter Aufsichtsrat und richtet sich an die Mitglieder von Aufsichtsgremien, Beiräten und vergleichbaren Organen sowie an Personen, die eine Arbeit in diesen anstreben. Auch Geschäftsführer:innen, Vorstände, Head of Investor Relations oder Personen, die eng mit diesen Positionen verbunden sind und die Kooperation mit den zuvor benannten Gremien verbessern möchten, sind eingeladen sich von der Deutschen Börse zertifizieren zu lassen. Über das Ablegen der Prüfung dokumentieren die Teilnehmer:innen ihre tiefgreifende Auseinandersetzung mit der Arbeit des Aufsichtsrates.
Sie müssen an einem Vorbereitungslehrgang bei einem durch die Deutsche Börse zertifizierten Anbieter teilgenommen haben, und Leitungserfahrung oder Aufsichtsratstätigkeiten nachweisen können. Genauere Angaben zu den Teilnahmevoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung.
Sollten Sie keine der oben genannten Bedingungen erfüllen, jedoch in Kürze nachweislich eine Tätigkeit im Aufsichtsrat ausüben, können Sie im Rahmen einer Ermessensentscheidung dennoch zur Prüfung zugelassen werden. Eine Anmeldung zur Prüfung kann erst nach formeller Zulassung erfolgen.
Die Prüfungen Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss und Fachaufsichtsrat Financial Expert sind gleich. Die Qualifizierung für einen der beiden Titel ist an Ihre beruflichen Voraussetzungen geknüpft.
Den Titel Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss können diejenigen erlangen, die entweder bereits die Prüfung zum Qualifiziertem Aufsichtsrat bestanden haben oder für mindestens 5 Jahre eine Tätigkeit in einem Aufsichtsrat oder vergleichbarem Gremium nachweisen können. Auch hier müssen Sie für die Prüfung an einem durch die Deutsche Börse zertifizierten Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Genauere Angaben zu den Teilnahmevoraussetzungen finden Sie auch hier in der Prüfungsordnung.
Damit eine Zertifizierung als Fachaufsichtsrat Financial Expert erfolgen kann, muss überdies Berufserfahrung als Finanzvorstand oder einer vergleichbaren Position, eine langjährige Tätigkeit als Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in, oder Leitungserfahrung in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling mit entsprechender Weiterbildung nachgewiesen werden können.
Nach dem Bestehen der Prüfung wird Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss oder Fachaufsichtsrat Financial Expert auf Ihrem Zertifikat vermerkt sein. Eine Anmeldung zur Prüfung kann in beiden Fällen erst nach formeller Zulassung erfolgen.
Der Prozess lässt sich für beide Prüfungen in drei Schritte aufteilen:
Ja, die Teilnahme an einem Lehrgang bei einem von der Deutschen Börse zertifizierten Anbieter ist für beide Qualifikationen eine zwingende Voraussetzung. Dies stellt sicher, dass alle prüfungsrelevanten Inhalte nach unseren Qualitätsstandards vermittelt werden.
Die computerbasierte Prüfung können Sie entweder in Eschborn oder remote ablegen. Die Prüfung dauert 2.5 Stunden und besteht aus 100 Fragen. Sie müssen mindestens 65% der Gesamtpunktzahl erreichen, um zu bestehen.
Das Prüfungsformat deckt sich mit dem Format der Prüfung des Qualifizierten Aufsichtsrats, Sie müssen jedoch nur 84 Fragen beantworten. Für diese Prüfung haben Sie eine Bearbeitungszeit von 2 Stunden. Sie müssen mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl erreichen, um zu bestehen.
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