ESG Benchmarks

Die Einführung von ESG-Benchmarks in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, nachhaltige Investitionen durch transparente, vergleichbare und glaubwürdige Referenzwerte zu fördern. Insbesondere sollen Anlegerinnen und Anleger, die eine klimabewusste oder umfassend nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, verlässliche Orientierung erhalten. Bereits im Jahr 2020 wurden im Rahmen der EU-Benchmark-Verordnung zwei neue Benchmark-Kategorien eingeführt, die gezielt auf den Klimaschutz ausgerichtet sind: die EU Climate Transition Benchmarks (EU CTB) und die EU Paris-Aligned Benchmarks (EU PAB). Die EU CTB sollen Investoren dabei unterstützen, Portfolios entlang eines Dekarbonisierungspfads auszurichten, während die EU PAB explizit auf das 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens abgestimmt sind. Beide Benchmark-Typen unterliegen strengen technischen Mindestanforderungen, die im Juli 2020 durch die Europäische Kommission festgelegt wurden. Dazu zählen unter anderem:

  • eine signifikant geringere Treibhausgasintensität im Vergleich zum investierbaren Universum;
  • eine verpflichtende jährliche Reduktion der CO₂-Emissionen;
  • sektorale Allokationen, die mindestens der Exposition des investierbaren Universums gegenüber klimarelevanten Sektoren entsprechen;
  • sowie der Ausschluss von Unternehmen, deren Aktivitäten den ESG-Zielen erheblich zuwiderlaufen.

Die Einführung dieser Benchmarks war eine Reaktion auf die stark gestiegene Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten. Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der Finanzindizes mit ESG-Bezug um 43 % – getrieben durch ein verändertes Anlegerverhalten hin zu nachhaltigen Investments sowie die zunehmende Bedeutung passiver Anlagestrategien. Außerdem sollen diese Benchmarks Greenwashing entgegenwirken, indem sie klare, überprüfbare Kriterien für die Zusammensetzung und Methodik vorgeben. Die Einführung dieser Benchmarks war ein erster Schritt hin zu einer stärker standardisierten ESG-Benchmark-Landschaft in der EU und diente zugleich als Referenzrahmen für die spätere Diskussion über ein umfassenderes ESG-Benchmark-Label, das auch soziale und Governance-Aspekte systematisch einbezieht.

Zusätzlich zur Einführung dieser beiden Benchmark-Kategorien wurden umfassende Offenlegungspflichten für ESG-Faktoren etabliert. Benchmark-Administratoren müssen offenlegen, ob und wie ESG-Ziele in der Methodik berücksichtigt werden, und darlegen, inwieweit die Benchmarks mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang stehen. Diese Offenlegungspflichten gelten für alle Benchmarks mit Ausnahme von Zins- und Währungsbenchmarks. Die Europäische Kommission erwartet, dass diese Maßnahmen zu einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte beitragen.

Im Jahr 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission zudem eine umfassende Machbarkeitsstudie zur Einführung eines EU-weiten ESG-Benchmark-Labels. Die zugrunde liegende Untersuchung wurde im Zeitraum Januar bis November 2022 durchgeführt. Ziel der Studie war es, die bestehende ESG-Benchmark-Landschaft zu analysieren, Stärken und Schwächen zu identifizieren und verschiedene Optionen für Mindeststandards sowie ein freiwilliges ESG-Label zu bewerten. Die vorgeschlagenen Optionen reichen von verpflichtenden Mindestanforderungen für alle ESG-Benchmarks bis hin zu einem freiwilligen Label für Benchmarks mit besonders hoher ESG-Ambition. Die Studie zeigt, dass ein EU-Label für ESG-Benchmarks dazu beitragen könnte, Greenwashing zu verhindern, Kapitalströme gezielt in nachhaltige Investitionen zu lenken und die Kohärenz innerhalb des EU-Regulierungsrahmens zu stärken. Gleichzeitig wird betont, dass die praktische Umsetzung solcher Standards stark von der Verfügbarkeit verlässlicher ESG-Daten abhängt – insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungspflichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die Deutsche Börse Group begrüßt die Einführung von zwei Benchmarks und die erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

ESG Benchmarks

Die Einführung von ESG-Benchmarks in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, nachhaltige Investitionen durch transparente, vergleichbare und glaubwürdige Referenzwerte zu fördern. Insbesondere sollen Anlegerinnen und Anleger, die eine klimabewusste oder umfassend nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, verlässliche Orientierung erhalten. Bereits im Jahr 2020 wurden im Rahmen der EU-Benchmark-Verordnung zwei neue Benchmark-Kategorien eingeführt, die gezielt auf den Klimaschutz ausgerichtet sind: die EU Climate Transition Benchmarks (EU CTB) und die EU Paris-Aligned Benchmarks (EU PAB). Die EU CTB sollen Investoren dabei unterstützen, Portfolios entlang eines Dekarbonisierungspfads auszurichten, während die EU PAB explizit auf das 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens abgestimmt sind. Beide Benchmark-Typen unterliegen strengen technischen Mindestanforderungen, die im Juli 2020 durch die Europäische Kommission festgelegt wurden. Dazu zählen unter anderem:

  • eine signifikant geringere Treibhausgasintensität im Vergleich zum investierbaren Universum;
  • eine verpflichtende jährliche Reduktion der CO₂-Emissionen;
  • sektorale Allokationen, die mindestens der Exposition des investierbaren Universums gegenüber klimarelevanten Sektoren entsprechen;
  • sowie der Ausschluss von Unternehmen, deren Aktivitäten den ESG-Zielen erheblich zuwiderlaufen.

Die Einführung dieser Benchmarks war eine Reaktion auf die stark gestiegene Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten. Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der Finanzindizes mit ESG-Bezug um 43 % – getrieben durch ein verändertes Anlegerverhalten hin zu nachhaltigen Investments sowie die zunehmende Bedeutung passiver Anlagestrategien. Außerdem sollen diese Benchmarks Greenwashing entgegenwirken, indem sie klare, überprüfbare Kriterien für die Zusammensetzung und Methodik vorgeben. Die Einführung dieser Benchmarks war ein erster Schritt hin zu einer stärker standardisierten ESG-Benchmark-Landschaft in der EU und diente zugleich als Referenzrahmen für die spätere Diskussion über ein umfassenderes ESG-Benchmark-Label, das auch soziale und Governance-Aspekte systematisch einbezieht.

Zusätzlich zur Einführung dieser beiden Benchmark-Kategorien wurden umfassende Offenlegungspflichten für ESG-Faktoren etabliert. Benchmark-Administratoren müssen offenlegen, ob und wie ESG-Ziele in der Methodik berücksichtigt werden, und darlegen, inwieweit die Benchmarks mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang stehen. Diese Offenlegungspflichten gelten für alle Benchmarks mit Ausnahme von Zins- und Währungsbenchmarks. Die Europäische Kommission erwartet, dass diese Maßnahmen zu einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte beitragen.

Im Jahr 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission zudem eine umfassende Machbarkeitsstudie zur Einführung eines EU-weiten ESG-Benchmark-Labels. Die zugrunde liegende Untersuchung wurde im Zeitraum Januar bis November 2022 durchgeführt. Ziel der Studie war es, die bestehende ESG-Benchmark-Landschaft zu analysieren, Stärken und Schwächen zu identifizieren und verschiedene Optionen für Mindeststandards sowie ein freiwilliges ESG-Label zu bewerten. Die vorgeschlagenen Optionen reichen von verpflichtenden Mindestanforderungen für alle ESG-Benchmarks bis hin zu einem freiwilligen Label für Benchmarks mit besonders hoher ESG-Ambition. Die Studie zeigt, dass ein EU-Label für ESG-Benchmarks dazu beitragen könnte, Greenwashing zu verhindern, Kapitalströme gezielt in nachhaltige Investitionen zu lenken und die Kohärenz innerhalb des EU-Regulierungsrahmens zu stärken. Gleichzeitig wird betont, dass die praktische Umsetzung solcher Standards stark von der Verfügbarkeit verlässlicher ESG-Daten abhängt – insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungspflichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die Deutsche Börse Group begrüßt die Einführung von zwei Benchmarks und die erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

ESG Benchmarks

Die Einführung von ESG-Benchmarks in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, nachhaltige Investitionen durch transparente, vergleichbare und glaubwürdige Referenzwerte zu fördern. Insbesondere sollen Anlegerinnen und Anleger, die eine klimabewusste oder umfassend nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, verlässliche Orientierung erhalten. Bereits im Jahr 2020 wurden im Rahmen der EU-Benchmark-Verordnung zwei neue Benchmark-Kategorien eingeführt, die gezielt auf den Klimaschutz ausgerichtet sind: die EU Climate Transition Benchmarks (EU CTB) und die EU Paris-Aligned Benchmarks (EU PAB). Die EU CTB sollen Investoren dabei unterstützen, Portfolios entlang eines Dekarbonisierungspfads auszurichten, während die EU PAB explizit auf das 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens abgestimmt sind. Beide Benchmark-Typen unterliegen strengen technischen Mindestanforderungen, die im Juli 2020 durch die Europäische Kommission festgelegt wurden. Dazu zählen unter anderem:

  • eine signifikant geringere Treibhausgasintensität im Vergleich zum investierbaren Universum;
  • eine verpflichtende jährliche Reduktion der CO₂-Emissionen;
  • sektorale Allokationen, die mindestens der Exposition des investierbaren Universums gegenüber klimarelevanten Sektoren entsprechen;
  • sowie der Ausschluss von Unternehmen, deren Aktivitäten den ESG-Zielen erheblich zuwiderlaufen.

Die Einführung dieser Benchmarks war eine Reaktion auf die stark gestiegene Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten. Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der Finanzindizes mit ESG-Bezug um 43 % – getrieben durch ein verändertes Anlegerverhalten hin zu nachhaltigen Investments sowie die zunehmende Bedeutung passiver Anlagestrategien. Außerdem sollen diese Benchmarks Greenwashing entgegenwirken, indem sie klare, überprüfbare Kriterien für die Zusammensetzung und Methodik vorgeben. Die Einführung dieser Benchmarks war ein erster Schritt hin zu einer stärker standardisierten ESG-Benchmark-Landschaft in der EU und diente zugleich als Referenzrahmen für die spätere Diskussion über ein umfassenderes ESG-Benchmark-Label, das auch soziale und Governance-Aspekte systematisch einbezieht.

Zusätzlich zur Einführung dieser beiden Benchmark-Kategorien wurden umfassende Offenlegungspflichten für ESG-Faktoren etabliert. Benchmark-Administratoren müssen offenlegen, ob und wie ESG-Ziele in der Methodik berücksichtigt werden, und darlegen, inwieweit die Benchmarks mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang stehen. Diese Offenlegungspflichten gelten für alle Benchmarks mit Ausnahme von Zins- und Währungsbenchmarks. Die Europäische Kommission erwartet, dass diese Maßnahmen zu einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte beitragen.

Im Jahr 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission zudem eine umfassende Machbarkeitsstudie zur Einführung eines EU-weiten ESG-Benchmark-Labels. Die zugrunde liegende Untersuchung wurde im Zeitraum Januar bis November 2022 durchgeführt. Ziel der Studie war es, die bestehende ESG-Benchmark-Landschaft zu analysieren, Stärken und Schwächen zu identifizieren und verschiedene Optionen für Mindeststandards sowie ein freiwilliges ESG-Label zu bewerten. Die vorgeschlagenen Optionen reichen von verpflichtenden Mindestanforderungen für alle ESG-Benchmarks bis hin zu einem freiwilligen Label für Benchmarks mit besonders hoher ESG-Ambition. Die Studie zeigt, dass ein EU-Label für ESG-Benchmarks dazu beitragen könnte, Greenwashing zu verhindern, Kapitalströme gezielt in nachhaltige Investitionen zu lenken und die Kohärenz innerhalb des EU-Regulierungsrahmens zu stärken. Gleichzeitig wird betont, dass die praktische Umsetzung solcher Standards stark von der Verfügbarkeit verlässlicher ESG-Daten abhängt – insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungspflichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die Deutsche Börse Group begrüßt die Einführung von zwei Benchmarks und die erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

ESG Benchmarks

Die Einführung von ESG-Benchmarks in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, nachhaltige Investitionen durch transparente, vergleichbare und glaubwürdige Referenzwerte zu fördern. Insbesondere sollen Anlegerinnen und Anleger, die eine klimabewusste oder umfassend nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, verlässliche Orientierung erhalten. Bereits im Jahr 2020 wurden im Rahmen der EU-Benchmark-Verordnung zwei neue Benchmark-Kategorien eingeführt, die gezielt auf den Klimaschutz ausgerichtet sind: die EU Climate Transition Benchmarks (EU CTB) und die EU Paris-Aligned Benchmarks (EU PAB). Die EU CTB sollen Investoren dabei unterstützen, Portfolios entlang eines Dekarbonisierungspfads auszurichten, während die EU PAB explizit auf das 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens abgestimmt sind. Beide Benchmark-Typen unterliegen strengen technischen Mindestanforderungen, die im Juli 2020 durch die Europäische Kommission festgelegt wurden. Dazu zählen unter anderem:

  • eine signifikant geringere Treibhausgasintensität im Vergleich zum investierbaren Universum;
  • eine verpflichtende jährliche Reduktion der CO₂-Emissionen;
  • sektorale Allokationen, die mindestens der Exposition des investierbaren Universums gegenüber klimarelevanten Sektoren entsprechen;
  • sowie der Ausschluss von Unternehmen, deren Aktivitäten den ESG-Zielen erheblich zuwiderlaufen.

Die Einführung dieser Benchmarks war eine Reaktion auf die stark gestiegene Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten. Zwischen 2020 und 2021 stieg die Zahl der Finanzindizes mit ESG-Bezug um 43 % – getrieben durch ein verändertes Anlegerverhalten hin zu nachhaltigen Investments sowie die zunehmende Bedeutung passiver Anlagestrategien. Außerdem sollen diese Benchmarks Greenwashing entgegenwirken, indem sie klare, überprüfbare Kriterien für die Zusammensetzung und Methodik vorgeben. Die Einführung dieser Benchmarks war ein erster Schritt hin zu einer stärker standardisierten ESG-Benchmark-Landschaft in der EU und diente zugleich als Referenzrahmen für die spätere Diskussion über ein umfassenderes ESG-Benchmark-Label, das auch soziale und Governance-Aspekte systematisch einbezieht.

Zusätzlich zur Einführung dieser beiden Benchmark-Kategorien wurden umfassende Offenlegungspflichten für ESG-Faktoren etabliert. Benchmark-Administratoren müssen offenlegen, ob und wie ESG-Ziele in der Methodik berücksichtigt werden, und darlegen, inwieweit die Benchmarks mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang stehen. Diese Offenlegungspflichten gelten für alle Benchmarks mit Ausnahme von Zins- und Währungsbenchmarks. Die Europäische Kommission erwartet, dass diese Maßnahmen zu einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte beitragen.

Im Jahr 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission zudem eine umfassende Machbarkeitsstudie zur Einführung eines EU-weiten ESG-Benchmark-Labels. Die zugrunde liegende Untersuchung wurde im Zeitraum Januar bis November 2022 durchgeführt. Ziel der Studie war es, die bestehende ESG-Benchmark-Landschaft zu analysieren, Stärken und Schwächen zu identifizieren und verschiedene Optionen für Mindeststandards sowie ein freiwilliges ESG-Label zu bewerten. Die vorgeschlagenen Optionen reichen von verpflichtenden Mindestanforderungen für alle ESG-Benchmarks bis hin zu einem freiwilligen Label für Benchmarks mit besonders hoher ESG-Ambition. Die Studie zeigt, dass ein EU-Label für ESG-Benchmarks dazu beitragen könnte, Greenwashing zu verhindern, Kapitalströme gezielt in nachhaltige Investitionen zu lenken und die Kohärenz innerhalb des EU-Regulierungsrahmens zu stärken. Gleichzeitig wird betont, dass die praktische Umsetzung solcher Standards stark von der Verfügbarkeit verlässlicher ESG-Daten abhängt – insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungspflichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Die Deutsche Börse Group begrüßt die Einführung von zwei Benchmarks und die erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.