Die Prüfung der CSSF ist der Sache nach mit der Anteilseignerkontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die mit der Billigung des Zusammenschlusses bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, und mit der börsenaufsichtsrechtlichen Anteilseignerkontrolle vergleichbar. Sie bezieht sich auf die Zulässigkeit des Erwerbs bedeutender Beteiligungen an in der Gruppe Deutsche Börse befindlichen Clearstream-Unternehmen in Luxemburg durch die in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft des neuen Konzerns (Holdco). Erfasst werden hiervon neben der Clearstream Banking S.A., als global tätiges Abwicklungsinstitut, die Clearstream International S.A. sowie die Clearstream Services S.A.