Ab Montag, 11. Oktober, werden wieder rund 700 Unternehmensanleihen über das vollelektronische Handelssystem Xetra handelbar sein. Die Papiere mussten aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt am 5. Januar vom Xetra-Handel ausgenommen werden. Nach der Verhandlung am 5. Oktober hat das Oberlandesgericht Frankfurt die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt aufgehoben.
Am 1. Dezember 2009 hatte die Deutsche Börse den Handel von rund 700 Bonds im Spezialistenmodell auf Xetra eingeführt. Dieses Handelsmodell kombiniert die Vorteile des vollelektronischen Handels mit den Vorteilen der Betreuung durch Spezialisten. Zwei Handelsteilnehmer, die sich im leistungsorientierten Auswahlverfahren nicht für die Funktion des Xetra-Spezialisten qualifiziert hatten, haben Ende 2009 vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Bonds-Handel auf Xetra erwirkt. Die Position der Deutschen Börse war seinerzeit nicht angehört worden.
Ziel der nach festgelegten Kriterien durchgeführten Spezialisten-Auswahl war, den Anlegern eine hohe Preisqualität, niedrige Kosten und eine hohe Ausführungsqualität ihrer Orders zu bieten. Die Deutsche Börse verfolgt das Ziel, mit der vollelektronischen Handelsplattform Xetra Investoren aus ganz Europa beste Preise und umfangreichen Service zu bieten und sich im Wettbewerb weiterzuentwickeln. Rund 250 Banken und Wertpapierhandelshäuser aus 19 Ländern sind an Xetra angeschlossen.
Xetra® ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG.