Kernpunkt der Änderungen ist, dass die jährliche Vorstandsvergütung, bestehend aus fixen und variablen Gehaltsbestandteilen sowie betrieblicher Altersversorgung, bei 9,5 Mio. Euro begrenzt wird. Diese Obergrenze soll bereits mit Blick auf die Vorstandsvergütung 2017 wirksam werden.