Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Erschienen am: 30.03.2026

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 / 30.03.2026 / 11:23 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
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30.03.2026 / 11:23 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 30. März 2026

Im Zeitraum vom 23. März 2026 bis einschließlich 27. März 2026 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 188.000 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 19. Februar 2026 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.


Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Datum                     Aktien (Stück)          Durchschnittskurs (EUR)

23.03.2026               40.000                    243,3370  
24.03.2026               25.000                    241,1648  
25.03.2026               30.000                    241,3550  
26.03.2026               50.000                    237,5984  
27.03.2026               43.000                    238,7936

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 20. Februar 2026 bis einschließlich 27. März 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 756.000 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Die Deutsche Börse AG wird zudem auf ihrer Internetseite (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs informieren.
 
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Sprache:Deutsch
Unternehmen:Deutsche Börse AG
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 60485 Frankfurt am Main
 Deutschland
Internet:www.deutsche-boerse.com
 
 
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2300206  30.03.2026 CET/CEST