Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Erschienen am: 09.03.2026

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 / 09.03.2026 / 11:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /

Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
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09.03.2026 / 11:05 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 9. März 2026

Im Zeitraum vom 2. März 2026 bis einschließlich 6. März 2026 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 60.000 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 19. Februar 2026 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.


Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Datum                     Aktien (Stück)          Durchschnittskurs (EUR)

02.03.2026               20.000                    234,8907
03.03.2026               10.000                    238,1894
04.03.2026               10.000                    240,1344
05.03.2026               10.000                    241,7230
06.03.2026               10.000                    241,8733

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 20. Februar 2026 bis einschließlich 6. März 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 479.000 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Die Deutsche Börse AG wird zudem auf ihrer Internetseite (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs informieren.
 
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Sprache:Deutsch
Unternehmen:Deutsche Börse AG
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 60485 Frankfurt am Main
 Deutschland
Internet:www.deutsche-boerse.com
 
 
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