Deutsche Börse AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Erschienen am: 22.11.2017

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Aktienrückkaufprogramm Das von der Deutsche Börse AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 26. April 2017 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 27. November 2

Deutsche Börse AG / Aktienrückkaufprogramm
22.11.2017 / 11:12
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Aktienrückkaufprogramm
Das von der Deutsche Börse AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 26. April 2017
angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 27. November 2017 auf der
Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017
durchgeführt werden. Im Zeitraum bis längstens zum 30. Juni 2018 sollen bis
zu 13.203.618 Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE0005810055) zu
Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 200 Mio. EUR (ohne
Erwerbsnebenkosten), ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel
der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) zurückgekauft werden.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des
Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052.
Der Rückerwerb dient ausschließlich den in Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 genannten Zwecken, d.h. wahlweise zur
Kapitalherabsetzung, zur Erfüllung von aus einem Schuldtitel entstehenden
Verpflichtungen, die in Beteiligungskapital umgewandelt werden können, oder
zur Erfüllung von aus einem Belegschaftsaktienprogramm oder anderen Formen
der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter oder Angehörige der Verwaltungs-,
Leitungs- oder Aufsichtsorgane der Deutsche Börse AG oder einem verbundenen
Unternehmen entstehenden Verpflichtungen.
Mit dem Rückkauf ist ein Kreditinstitut beauftragt worden, das seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und
unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf
den Mittelwert der Börsenpreise (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse
Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den
letzten fünf Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb
nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Darüber hinaus hat sich das Kreditinstitut insbesondere verpflichtet, die
Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 zu beachten. Danach dürfen Aktien u.a. nicht zu einem Kurs
erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses
oder (sollte dieser höher sein) über dem des zum Zeitpunkt des Kaufs
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf
stattfindet, liegt. Entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem
der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz
ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in den 20
Börsentagen vor dem konkreten Kauftermin.
Der Aktienrückkauf kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Transaktionen werden
in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) Nr. 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Transaktionen bekannt
gegeben.
Zudem wird die Deutsche Börse AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs
unter www.deutsche-boerse.com regelmäßig informieren.
Deutsche Börse AG
Der Vorstand
---------------------------------------------------------------------------
22.11.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Börse AG
-
60485 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.deutsche-boerse.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service