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Vergütungsbericht

Vergütungsbericht Bezüge des Aufsichtsrats im Jahr 2020

Das teilweise angepasste Vergütungssystem des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG wurde der Hauptversammlung 2020 gemäß § 113 Abs. 3 AktG zur Beschlussfassung vorgelegt und von dieser mit 99,25 Prozent beschlossen. Das geänderte Vergütungssystem des Aufsichtsrats trat rückwirkend zum 1. Mai 2020 in Kraft. Bis zum 30. April 2020 galt das zuvor gültige Vergütungssystem des Aufsichtsrats.

Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung zuzüglich eines Sitzungsgeldes ausgestaltet. Dies entspricht der Anregung G.18 S. 1 DCGK in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019. Die reine Festvergütung des Aufsichtsrats stärkt dessen Unabhängigkeit und stellt einen Ausgleich zu der überwiegend variabel ausgestalteten und an der Wachstumsstrategie der Gruppe Deutsche Börse ausgerichteten Vergütung des Vorstands dar. Sie trägt dadurch zur Verwirklichung der Geschäftsstrategie bei und fördert die langfristige Entwicklung der Gruppe Deutsche Börse.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Jahresvergütung von 85 T€ (bis 30. April 2020 70 T€). In Einklang mit Empfehlung G.17 DCGK in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 erhöht sich die Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter sowie für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen. Die Vergütung des Vorsitzenden liegt bei 220 T€ (bis 30. April 2020 170 T€). Die Vergütung für den stellvertretenden Vorsitzenden liegt bei 125 T€ (bis 30. April 2020 105 T€). Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich für jedes Amt in einem Ausschuss eine weitere feste jährliche Vergütung von 30 T€. Im Falle eines Amtes im Prüfungsausschuss beträgt diese Vergütung 35 T€. Die Vergütung von Ausschussvorsitzenden beträgt 40 T€, die des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beträgt 75 T€ (bis 30. April 2020 60 T€). Gehört ein Aufsichtsratsmitglied mehreren Aufsichtsratsausschüssen an, so wird nur die Tätigkeit in max. zwei Aufsichtsratsausschüssen vergütet. Dabei wird die Vergütung für die Arbeit in den beiden Ausschüssen mit der jeweils höchsten Vergütung gewährt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils eines Geschäftsjahres angehören, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Mitgliedschaft im entsprechenden Geschäftsjahr ein Zwölftel der festen Jahresvergütung und ggf. anteilig der Vergütung ihrer Ausschusstätigkeit. Die Vergütung wird jeweils als Einmalzahlung nach Ablauf der Haupt-versammlung fällig, die den Konzernabschluss für das Vergütungsjahr entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet.
 
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Sitzung des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse, in der sie persönlich als Mitglied oder Gast anwesend sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 T€. Für mehrere Sitzungen, die an einem oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gewährt.

Der Aufsichtsrat überprüft nach Vorbereitung durch den Nominierungsausschuss regelmäßig, ob die Vergütung seiner Mitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu deren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft steht. Hierzu führt der Aufsichtsrat einen horizontalen Marktvergleich durch. Dabei kann sich der Aufsichtsrat von einem externen unabhängigen Experten beraten lassen. Angesichts des besonderen Charakters der Tätigkeit des Aufsichtsrats wird bei der Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung regelmäßig kein vertikaler Vergleich mit der Vergütung der Arbeitnehmer der Deutsche Börse Aktiengesellschaft oder der Gruppe Deutsche Börse vorgenommen. 

Abhängig vom Ergebnis der Vergleichsbetrachtung und der Bewertung durch den Aufsichtsrat kann dieser gemeinsam mit dem Vorstand der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats vorlegen. Unabhängig davon beschließt die Hauptversammlung gem. § 113 Abs. 3 AktG spätestens alle vier Jahre über die Vergütung des Aufsichtsrats einschließlich des zugrunde liegenden Vergütungssystems. Dabei ist auch ein die Vergütung bestätigender Beschluss möglich.

Aufsichtsratsvergütung1)

2020

2019

20202)
T €
20192)
T €
Martin Jetter
(Vorsitzender)

ganzjährig

ganzjährig

259,0

143,7

Dr. Joachim Faber (ehemaliger Vorsitzender)3)

01.01.−19.05.

ganzjährig

109,2

257,0

Dr. Nadine Absenger

ganzjährig

ganzjährig

120,0

114,0

Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner

-

01.01.−08.05.

-

43,7

Dr. Markus Beck

ganzjährig

ganzjährig

156,0

147,0

Richard Berliand

-

01.01.−08.05.

-

62,3

Karl-Heinz Flöther

ganzjährig

ganzjährig

136,3

146,0

Dr. Andreas Gottschling4)

01.07.−31.12.

-

82,0

-

Susann Just-Marx

ganzjährig

ganzjährig

144,0

139,0

Achim Karle

ganzjährig

ganzjährig

147,0

138,0

Cornelis Johannes Nicolaas Kruijssen

ganzjährig

ganzjährig

147,0

139,0

Barbara Lambert

ganzjährig

ganzjährig

185,0

171,0

Prof. Dr. Joachim Nagel5)

01.01.−30.06.

ganzjährig

79,0

156,0

Michael Rüdiger6)

19.05.−31.12.

-

105,0

-

Dr. Carsten Schäfer

ganzjährig

ganzjährig

144,0

138,0

Charles G. T. Stonehill

ganzjährig

08.05.−31.12.

132,0

69,7

Clara-Christina Streit

ganzjährig

08.05.−31.12.

113,0

68,7

Jutta Stuhlfauth
(stellv. Vorsitzende)

ganzjährig

ganzjährig

195,3

181,0

Gerd Tausendfreund

ganzjährig

ganzjährig

116,0

107,0

Amy Yip

ganzjährig

ganzjährig

140,0

129,5

Summe  2.509,82.350,6

1) Der Empfänger der Vergütung wird individuell durch die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegt. 
2) Vergütung inklusive des individuellen Sitzungsgeldes.
3) Am 19. Mai 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
4) Zum 1. Juli 2020 gerichtlich in den Aufsichtsrat bestellt.
5) Am 30. Juni 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
6) Zum 19. Mai 2020 in den Aufsichtsrat gewählt.

 

Im Berichtsjahr bestanden keine Verträge über Beratungs- und Vermittlungsleistungen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats der Deutsche Börse AG oder Unternehmen, die Mitglieder des Aufsichtsrats beschäftigen oder an denen Mitglieder des Aufsichtsrats beteiligt waren.