Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG

Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Deutsche Börse AG aus 16 Mitgliedern – hiervon 8 Anteilseigner- und 8 Arbeitnehmervertreter – zusammen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung des Vorstands und die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Planungen und Entscheidungen.

Die Amtsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt drei Jahre.

Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG

Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Deutsche Börse AG aus 16 Mitgliedern – hiervon 8 Anteilseigner- und 8 Arbeitnehmervertreter – zusammen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung des Vorstands und die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Planungen und Entscheidungen.

Die Amtsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt drei Jahre.

Zusätzliche Mandate

*) Arbeitnehmervertreter


Die Aufstellung der Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen finden Sie in den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder, die oben verfügbar sind.

Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG

Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Deutsche Börse AG aus 16 Mitgliedern – hiervon 8 Anteilseigner- und 8 Arbeitnehmervertreter – zusammen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung des Vorstands und die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Planungen und Entscheidungen.

Die Amtsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt drei Jahre.

Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG

Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Deutsche Börse AG aus 16 Mitgliedern – hiervon 8 Anteilseigner- und 8 Arbeitnehmervertreter – zusammen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung des Vorstands und die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Planungen und Entscheidungen.

Die Amtsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt drei Jahre.

Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG

Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Deutsche Börse AG aus 16 Mitgliedern – hiervon 8 Anteilseigner- und 8 Arbeitnehmervertreter – zusammen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung des Vorstands und die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Planungen und Entscheidungen.

Die Amtsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt drei Jahre.