Der EU-Standard für grüne Anleihen (EU Green Bond Standard - EU GBS) wurde als wichtiger Meilenstein zur Deckung des Finanzierungsbedarfs des kohlenstoffarmen Übergangs eingeführt und setzt den Standard für die Emission grüner Anleihen. Der Standard ist jedoch freiwillig und stützt sich auf die Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Entwicklung, um Wirtschaftstätigkeiten zu definieren, die als grün gelten und mit nachhaltigen Praktiken in Einklang stehen. Aufbauend auf der Taxonomie sieht die EU GBS die externe Überprüfung von Unternehmen vor und nach der Emission auf europäischer Ebene vor, wobei die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit der Beaufsichtigung dieser externen Prüfer beauftragt wird, um ein effizientes Ökosystem für grüne Emissionen zu schaffen.