Kleinanlegerstrategie (RIS)

Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

Die endgültige Fassung der Richtlinie wird nach Abschluss der Trilogverhandlungen veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich ab 2026 erfolgen.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Kleinanlegerstrategie (RIS)

Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

Die endgültige Fassung der Richtlinie wird nach Abschluss der Trilogverhandlungen veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich ab 2026 erfolgen.

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Kleinanlegerstrategie (RIS)

Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

Die endgültige Fassung der Richtlinie wird nach Abschluss der Trilogverhandlungen veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich ab 2026 erfolgen.

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Kleinanlegerstrategie (RIS)

Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

Die endgültige Fassung der Richtlinie wird nach Abschluss der Trilogverhandlungen veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich ab 2026 erfolgen.

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Kleinanlegerstrategie (RIS)

Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

Die endgültige Fassung der Richtlinie wird nach Abschluss der Trilogverhandlungen veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich ab 2026 erfolgen.

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Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

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Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

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Kleinanlegerstrategie (RIS)

Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

Die endgültige Fassung der Richtlinie wird nach Abschluss der Trilogverhandlungen veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich ab 2026 erfolgen.

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Kleinanlegerstrategie (RIS)

Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

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Kleinanlegerstrategie (RIS)

Eines der Hauptziele der EU-Kommission im CMU-Aktionsplan 2020 war es, die EU zu einem sicheren Ort für die Kapitalanlagen aus Ersparnissen der EU-Bürger zu machen und dadurch private Mittel in die Wirtschaft und in den grünen und digitalen Wandel zu lenken. Einige der Haupthindernisse für die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten sind der mangelnde Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen, die Verbreitung von einseitigen und unangemessenen Marketingstrategien und das Fehlen von Finanzberatung, welche den Interessen der Kleinanleger gerecht wird. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am 24. Mai 2023 einen Legislativvorschlag initiiert, der Kleinanleger in die Lage versetzen soll Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren individuellen Präferenzen entsprechen, und sicherstellt, dass sie angemessen geschützt und fair behandelt werden. Diese Strategie für Kleinanleger führt neue Anforderungen in Bezug auf die Offenlegungsvorschriften, die Rolle von Finanzberatern und Marketingpraktiken ein und entwickelt Benchmarks, anhand derer ermittelt werden soll, ob die empfohlenen und vertriebenen Finanzprodukte ein vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis haben. Dies könnte das Vertrauen der Kleinanleger erheblich stärken, damit sie sicher in ihre Zukunft investieren und die Vorteile der EU-Kapitalmarktunion voll nutzen können.

Die EU-Kleinanlegerstrategie befindet sich im Jahr 2025 in einem fortgeschrittenen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens. Der erste Trilog fand am 18. März 2025 jedoch noch ohne konkrete Ergebnisse statt. Der politische Fokus liegt seit der Bekanntgabe der SIU-Agenda auf Vereinfachung, sodass nun alle Parteien sicherstellen wollen, dass die RIS mit der SIU vereinbar ist.

Das Paket umfasst:

  • Eine Verordnung zur Änderung der PRIIP-Verordnung
  • Eine Sammelrichtlinie, die Änderungen an mehreren bestehenden Richtlinien vorsieht:
    • MiFID II
    • IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie)
    • Solvency II
    • OGAW-Richtlinie
    • AFIM-Richtlinie.                                                                                                                                                                                

Die endgültige Fassung der Richtlinie wird nach Abschluss der Trilogverhandlungen veröffentlicht. Die Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich ab 2026 erfolgen.

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