Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)

Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) und die begleitende Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen sowie im außerbörslichen Handel (OTC). Diese Rechtsakte haben den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändert, indem sie die Transparenzbestimmungen erweitert, die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur gestärkt, die Mikrostruktur der Märkte überarbeitet (Market Making, algorithmischer Handel, Anforderungen an die Sicherheitsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern, Tick-Größen) und eine verbesserte Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten angestrebt haben.

Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)

Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) und die begleitende Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen sowie im außerbörslichen Handel (OTC). Diese Rechtsakte haben den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändert, indem sie die Transparenzbestimmungen erweitert, die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur gestärkt, die Mikrostruktur der Märkte überarbeitet (Market Making, algorithmischer Handel, Anforderungen an die Sicherheitsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern, Tick-Größen) und eine verbesserte Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten angestrebt haben.

Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

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Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)

Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) und die begleitende Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen sowie im außerbörslichen Handel (OTC). Diese Rechtsakte haben den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändert, indem sie die Transparenzbestimmungen erweitert, die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur gestärkt, die Mikrostruktur der Märkte überarbeitet (Market Making, algorithmischer Handel, Anforderungen an die Sicherheitsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern, Tick-Größen) und eine verbesserte Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten angestrebt haben.

Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

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Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

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Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

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Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

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Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

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Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)

Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) und die begleitende Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen sowie im außerbörslichen Handel (OTC). Diese Rechtsakte haben den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändert, indem sie die Transparenzbestimmungen erweitert, die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur gestärkt, die Mikrostruktur der Märkte überarbeitet (Market Making, algorithmischer Handel, Anforderungen an die Sicherheitsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern, Tick-Größen) und eine verbesserte Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten angestrebt haben.

Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

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Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)

Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) und die begleitende Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen sowie im außerbörslichen Handel (OTC). Diese Rechtsakte haben den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändert, indem sie die Transparenzbestimmungen erweitert, die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur gestärkt, die Mikrostruktur der Märkte überarbeitet (Market Making, algorithmischer Handel, Anforderungen an die Sicherheitsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern, Tick-Größen) und eine verbesserte Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten angestrebt haben.

Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

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Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)

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Bei der Umsetzung der Verordnung und der Richtlinie ist jedoch eine Fragmentierung der Aktienmarktstrukturen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl registrierter Ausführungsplätze in der EU zu beobachten, die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ohne die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Verbesserung der Transparenz und der Datenqualität werden die EU-Kapitalmärkte nicht in der Lage sein, von einer zentral konsolidierten Übersicht über die Handelsdaten zu profitieren, die ein Hauptziel der Rechtsvorschriften darstellt. Darüber hinaus wird die Angemessenheit der Bestimmungen über den offenen Zugang zu börsengehandelten Derivaten infrage gestellt, da die erzwungene Vernetzung systemisch wichtiger Finanzmarktinfrastrukturen bei Derivaten die Integrität und Stabilität des Marktes gefährden und Innovation und Wettbewerb behindern könnte.

Die Verordnung und die Richtlinie sind seit Juli 2014 in Kraft, wobei die Richtlinienbestimmungen bis Juli 2017 europaweit in nationales Recht umgesetzt wurden.

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation im Jahr 2020 schlug die Europäische Kommission Änderungen vor, um einige der identifizierten Mängel zu beheben. Aufgrund der Dringlichkeit der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit einer schnellen wirtschaftlichen Erholung wurde die Überprüfung in zwei Phasen unterteilt. Zuerst wurde ein Sofortmaßnahmenpaket implementiert, das eine begrenzte Anzahl von Problemen behebt. Daraufhin wurde Ende 2021 eine umfassendere Überprüfung vorgeschlagen, die sich auf Bereiche wie ein konsolidiertes Tape, Zahlungen für Orderfluss und neue Regeln für Warenderivate konzentrierte. Diese umfassenden Änderungen wurden Anfang 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat formell angenommen. Die Änderungen umfassen die Einführung eines EU-weiten konsolidierten Tapes für verschiedene Anlageklassen, ein Verbot der Zahlungen für den Orderfluss (mit einigen Ausnahmen und verzögerter Anwendung für bestimmte Länder) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, zur Verbesserung der Rohstoffmärkte und zur Sicherung geordneter Handelsbedingungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinienänderungen bis zum 29. September 2025 in nationales Recht umzusetzen.

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