T+1 Settlement Zyklus

Die EU, zusammen mit Großbritannien und der Schweiz, befindet sich derzeit im Prozess der Verkürzung ihres Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1. Das bedeutet, dass die offizielle Übertragung von Wertpapieren auf das Konto des Käufers und des Geldes auf das Konto des Verkäufers einen Geschäftstag nach dem Transaktionsdatum stattfindet, anstatt zwei. Diese Umstellung ist Teil eines globalen Trends, der im Februar 2023 begann, als die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Regeländerungen ankündigte, den Abwicklungszyklus für die meisten Broker-Dealer-Transaktionen von T+2 auf T+1 zu verkürzen. Diese neuen US-Vorschriften traten am 28. Mai 2024 in Kraft; Kanada und Mexiko schlossen sich der Umstellung an.

Ein kürzerer Abwicklungszyklus bietet mehrere Vorteile, darunter reduzierte Margin-Anforderungen für Zentrale Gegenparteien (CCPs) sowie Risikominderung und Kosteneinsparungen. Dieser Schritt hat sich als technisch umsetzbar erwiesen und könnte zu einer stärkeren Automatisierung und Standardisierung wichtiger Backoffice- und Nachhandels-Prozesse führen und so wiederum die Markteffizienz erhöhen. Er birgt jedoch auch ein höheres Risiko von Abwicklungsausfällen und eine Verringerung der Abwicklungseffizienz, sollten die Märkte nicht gut vorbereitet sein.

Im November 2024 empfahl die ESMA die Umstellung auf T+1 in der EU bis zum 11. Oktober 2027. Die EU-Behörden arbeiten aktiv an der Umstellung, um den Marktteilnehmern der Mitgliedsstaaten mehr Rechtssicherheit und Koordinierung zu bieten. Zusammen mit der Ankündigung des Umstellungstermins veröffentlichte die ESMA auch einen Bericht mit umfangreichem Branchenfeedback und legte dar, warum die EU auf T+1 umstellen sollte. Der Bericht enthielt ebenfalls Vorschläge zur Änderung der Zentralverwahrerverordnung (CSDR).

Im Anschluss an diese Empfehlungen legte die Europäische Kommission im Februar 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der CSDR vor. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich seither auf die Einzelheiten dieser Gesetzesvorlage geeinigt, die die Ausnahme von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs) von den T+1-Anforderungen klarstellt, eine regelmäßige Berichterstattung über die Abwicklungseffizienz vorsieht und den Weg für die Europäische Kommission ebnet, zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls eine vorübergehende Aussetzung der Geldbußen für fehlgeschlagene Abwicklungen zu prüfen.

Um der Fragmentierung der EU-Märkte entgegenzuwirken und die Bereitschaft für die T+1-Anforderung bis zum 11. Oktober 2027 sicherzustellen, haben EU-Behörden und Branchenakteure im Januar 2025 das EU T+1-Industriekomitee eingerichtet. Dieses Komitee ist dafür zuständig, die wesentlichen Hindernisse bei der Vorbereitung auf T+1 in der EU zu identifizieren. Die Deutsche Börse Group beteiligte sich umfassend an diesen Diskussionen, die im Juni 2025 zur Veröffentlichung einer High-level Roadmap führten, welche unter anderem wichtige Aspekte des künftigen operativen Zeitplans im Rahmen des reduzierten T+1-Zyklus enthält.

Die Deutsche Börse Group unterstützt alle „T+n“-Abwicklungszyklen und ermutigt die Marktteilnehmer (wie Depotbanken, Banken, Broker) ihre Prozesse zu überprüfen und die operative Bereitschaft für T+1 bis zu dem von der ESMA vorgeschlagenen Stichtag sicherzustellen. Wir stehen den Marktteilnehmern bei dieser Umstellung gerne anleitend und unterstützend zur Seite. Wir sind davon überzeugt, dass die Umstellung auf T+1 nicht nur den Weg für eine weitere Harmonisierung der EU-Märkte ebnen wird, sondern auch Europas Position als führenden globalen Investitionsstandort stärken und gleichzeitig die Ziele der Spar- und Investitionsunion (SIU) voranbringen wird.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen. Regelmäßige Updates zu T+1 finden Sie zudem auf der entsprechenden Webseite von Clearstream.

T+1 Settlement Zyklus

Die EU, zusammen mit Großbritannien und der Schweiz, befindet sich derzeit im Prozess der Verkürzung ihres Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1. Das bedeutet, dass die offizielle Übertragung von Wertpapieren auf das Konto des Käufers und des Geldes auf das Konto des Verkäufers einen Geschäftstag nach dem Transaktionsdatum stattfindet, anstatt zwei. Diese Umstellung ist Teil eines globalen Trends, der im Februar 2023 begann, als die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Regeländerungen ankündigte, den Abwicklungszyklus für die meisten Broker-Dealer-Transaktionen von T+2 auf T+1 zu verkürzen. Diese neuen US-Vorschriften traten am 28. Mai 2024 in Kraft; Kanada und Mexiko schlossen sich der Umstellung an.

Ein kürzerer Abwicklungszyklus bietet mehrere Vorteile, darunter reduzierte Margin-Anforderungen für Zentrale Gegenparteien (CCPs) sowie Risikominderung und Kosteneinsparungen. Dieser Schritt hat sich als technisch umsetzbar erwiesen und könnte zu einer stärkeren Automatisierung und Standardisierung wichtiger Backoffice- und Nachhandels-Prozesse führen und so wiederum die Markteffizienz erhöhen. Er birgt jedoch auch ein höheres Risiko von Abwicklungsausfällen und eine Verringerung der Abwicklungseffizienz, sollten die Märkte nicht gut vorbereitet sein.

Im November 2024 empfahl die ESMA die Umstellung auf T+1 in der EU bis zum 11. Oktober 2027. Die EU-Behörden arbeiten aktiv an der Umstellung, um den Marktteilnehmern der Mitgliedsstaaten mehr Rechtssicherheit und Koordinierung zu bieten. Zusammen mit der Ankündigung des Umstellungstermins veröffentlichte die ESMA auch einen Bericht mit umfangreichem Branchenfeedback und legte dar, warum die EU auf T+1 umstellen sollte. Der Bericht enthielt ebenfalls Vorschläge zur Änderung der Zentralverwahrerverordnung (CSDR).

Im Anschluss an diese Empfehlungen legte die Europäische Kommission im Februar 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der CSDR vor. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich seither auf die Einzelheiten dieser Gesetzesvorlage geeinigt, die die Ausnahme von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs) von den T+1-Anforderungen klarstellt, eine regelmäßige Berichterstattung über die Abwicklungseffizienz vorsieht und den Weg für die Europäische Kommission ebnet, zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls eine vorübergehende Aussetzung der Geldbußen für fehlgeschlagene Abwicklungen zu prüfen.

Um der Fragmentierung der EU-Märkte entgegenzuwirken und die Bereitschaft für die T+1-Anforderung bis zum 11. Oktober 2027 sicherzustellen, haben EU-Behörden und Branchenakteure im Januar 2025 das EU T+1-Industriekomitee eingerichtet. Dieses Komitee ist dafür zuständig, die wesentlichen Hindernisse bei der Vorbereitung auf T+1 in der EU zu identifizieren. Die Deutsche Börse Group beteiligte sich umfassend an diesen Diskussionen, die im Juni 2025 zur Veröffentlichung einer High-level Roadmap führten, welche unter anderem wichtige Aspekte des künftigen operativen Zeitplans im Rahmen des reduzierten T+1-Zyklus enthält.

Die Deutsche Börse Group unterstützt alle „T+n“-Abwicklungszyklen und ermutigt die Marktteilnehmer (wie Depotbanken, Banken, Broker) ihre Prozesse zu überprüfen und die operative Bereitschaft für T+1 bis zu dem von der ESMA vorgeschlagenen Stichtag sicherzustellen. Wir stehen den Marktteilnehmern bei dieser Umstellung gerne anleitend und unterstützend zur Seite. Wir sind davon überzeugt, dass die Umstellung auf T+1 nicht nur den Weg für eine weitere Harmonisierung der EU-Märkte ebnen wird, sondern auch Europas Position als führenden globalen Investitionsstandort stärken und gleichzeitig die Ziele der Spar- und Investitionsunion (SIU) voranbringen wird.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen. Regelmäßige Updates zu T+1 finden Sie zudem auf der entsprechenden Webseite von Clearstream.

T+1 Settlement Zyklus

Die EU, zusammen mit Großbritannien und der Schweiz, befindet sich derzeit im Prozess der Verkürzung ihres Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1. Das bedeutet, dass die offizielle Übertragung von Wertpapieren auf das Konto des Käufers und des Geldes auf das Konto des Verkäufers einen Geschäftstag nach dem Transaktionsdatum stattfindet, anstatt zwei. Diese Umstellung ist Teil eines globalen Trends, der im Februar 2023 begann, als die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Regeländerungen ankündigte, den Abwicklungszyklus für die meisten Broker-Dealer-Transaktionen von T+2 auf T+1 zu verkürzen. Diese neuen US-Vorschriften traten am 28. Mai 2024 in Kraft; Kanada und Mexiko schlossen sich der Umstellung an.

Ein kürzerer Abwicklungszyklus bietet mehrere Vorteile, darunter reduzierte Margin-Anforderungen für Zentrale Gegenparteien (CCPs) sowie Risikominderung und Kosteneinsparungen. Dieser Schritt hat sich als technisch umsetzbar erwiesen und könnte zu einer stärkeren Automatisierung und Standardisierung wichtiger Backoffice- und Nachhandels-Prozesse führen und so wiederum die Markteffizienz erhöhen. Er birgt jedoch auch ein höheres Risiko von Abwicklungsausfällen und eine Verringerung der Abwicklungseffizienz, sollten die Märkte nicht gut vorbereitet sein.

Im November 2024 empfahl die ESMA die Umstellung auf T+1 in der EU bis zum 11. Oktober 2027. Die EU-Behörden arbeiten aktiv an der Umstellung, um den Marktteilnehmern der Mitgliedsstaaten mehr Rechtssicherheit und Koordinierung zu bieten. Zusammen mit der Ankündigung des Umstellungstermins veröffentlichte die ESMA auch einen Bericht mit umfangreichem Branchenfeedback und legte dar, warum die EU auf T+1 umstellen sollte. Der Bericht enthielt ebenfalls Vorschläge zur Änderung der Zentralverwahrerverordnung (CSDR).

Im Anschluss an diese Empfehlungen legte die Europäische Kommission im Februar 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der CSDR vor. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich seither auf die Einzelheiten dieser Gesetzesvorlage geeinigt, die die Ausnahme von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs) von den T+1-Anforderungen klarstellt, eine regelmäßige Berichterstattung über die Abwicklungseffizienz vorsieht und den Weg für die Europäische Kommission ebnet, zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls eine vorübergehende Aussetzung der Geldbußen für fehlgeschlagene Abwicklungen zu prüfen.

Um der Fragmentierung der EU-Märkte entgegenzuwirken und die Bereitschaft für die T+1-Anforderung bis zum 11. Oktober 2027 sicherzustellen, haben EU-Behörden und Branchenakteure im Januar 2025 das EU T+1-Industriekomitee eingerichtet. Dieses Komitee ist dafür zuständig, die wesentlichen Hindernisse bei der Vorbereitung auf T+1 in der EU zu identifizieren. Die Deutsche Börse Group beteiligte sich umfassend an diesen Diskussionen, die im Juni 2025 zur Veröffentlichung einer High-level Roadmap führten, welche unter anderem wichtige Aspekte des künftigen operativen Zeitplans im Rahmen des reduzierten T+1-Zyklus enthält.

Die Deutsche Börse Group unterstützt alle „T+n“-Abwicklungszyklen und ermutigt die Marktteilnehmer (wie Depotbanken, Banken, Broker) ihre Prozesse zu überprüfen und die operative Bereitschaft für T+1 bis zu dem von der ESMA vorgeschlagenen Stichtag sicherzustellen. Wir stehen den Marktteilnehmern bei dieser Umstellung gerne anleitend und unterstützend zur Seite. Wir sind davon überzeugt, dass die Umstellung auf T+1 nicht nur den Weg für eine weitere Harmonisierung der EU-Märkte ebnen wird, sondern auch Europas Position als führenden globalen Investitionsstandort stärken und gleichzeitig die Ziele der Spar- und Investitionsunion (SIU) voranbringen wird.

Weitere Informationen zur Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen. Regelmäßige Updates zu T+1 finden Sie zudem auf der entsprechenden Webseite von Clearstream.