ESG-Ratings

Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) bewerten die Exposition eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Daher spielen ESG-Ratings eine entscheidende Rolle bei der Stärkung des Anlegervertrauens in nachhaltige Produkte und einer breiteren Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Um die Frage der Zuverlässigkeit zu klären, hat die Kommission im Jahr 2023 einen Regulierungsvorschlag zu ESG-Ratings vorgelegt, der die Transparenz und Integrität der Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern verbessern, potenzielle Interessenkonflikte verhindern und nachhaltige Investitionsentscheidungen erleichtern soll. Nach der politischen Einigung zwischen den Mitgesetzgebern wurde die Verordnung am 12.12.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt ab dem 2. Juli 2026.

Nach dem neuen Rechtsrahmen müssen ESG-Ratinganbieter von der ESMA zugelassen und beaufsichtigt werden und Transparenzanforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf ihre Methodik, Informationsquellen und potenzielle Interessenkonflikte. Dies soll Greenwashing verhindern und nachhaltige Investitionen fördern. Die Verordnung gilt für alle Anbieter von ESG-Ratings, die in der EU tätig sind oder Dienstleistungen für die EU anbieten, einschließlich Firmen aus Nicht-EU-Ländern, die sich an EU-Kunden wenden.

Die Deutsche Börse Group unterstützt die Standardisierung von ESG-Ratings und begrüßt die Bemühungen, das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte zu stärken.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

ESG-Ratings

Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) bewerten die Exposition eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Daher spielen ESG-Ratings eine entscheidende Rolle bei der Stärkung des Anlegervertrauens in nachhaltige Produkte und einer breiteren Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Um die Frage der Zuverlässigkeit zu klären, hat die Kommission im Jahr 2023 einen Regulierungsvorschlag zu ESG-Ratings vorgelegt, der die Transparenz und Integrität der Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern verbessern, potenzielle Interessenkonflikte verhindern und nachhaltige Investitionsentscheidungen erleichtern soll. Nach der politischen Einigung zwischen den Mitgesetzgebern wurde die Verordnung am 12.12.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt ab dem 2. Juli 2026.

Nach dem neuen Rechtsrahmen müssen ESG-Ratinganbieter von der ESMA zugelassen und beaufsichtigt werden und Transparenzanforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf ihre Methodik, Informationsquellen und potenzielle Interessenkonflikte. Dies soll Greenwashing verhindern und nachhaltige Investitionen fördern. Die Verordnung gilt für alle Anbieter von ESG-Ratings, die in der EU tätig sind oder Dienstleistungen für die EU anbieten, einschließlich Firmen aus Nicht-EU-Ländern, die sich an EU-Kunden wenden.

Die Deutsche Börse Group unterstützt die Standardisierung von ESG-Ratings und begrüßt die Bemühungen, das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte zu stärken.

Weitere Informationen über die Positionierung der Deutsche Börse Group zu diesem Thema finden Sie in unseren Stellungnahmen und Positionspapieren unter Publikationen.

ESG-Ratings

Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) bewerten die Exposition eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Daher spielen ESG-Ratings eine entscheidende Rolle bei der Stärkung des Anlegervertrauens in nachhaltige Produkte und einer breiteren Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Um die Frage der Zuverlässigkeit zu klären, hat die Kommission im Jahr 2023 einen Regulierungsvorschlag zu ESG-Ratings vorgelegt, der die Transparenz und Integrität der Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern verbessern, potenzielle Interessenkonflikte verhindern und nachhaltige Investitionsentscheidungen erleichtern soll. Nach der politischen Einigung zwischen den Mitgesetzgebern wurde die Verordnung am 12.12.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt ab dem 2. Juli 2026.

Nach dem neuen Rechtsrahmen müssen ESG-Ratinganbieter von der ESMA zugelassen und beaufsichtigt werden und Transparenzanforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf ihre Methodik, Informationsquellen und potenzielle Interessenkonflikte. Dies soll Greenwashing verhindern und nachhaltige Investitionen fördern. Die Verordnung gilt für alle Anbieter von ESG-Ratings, die in der EU tätig sind oder Dienstleistungen für die EU anbieten, einschließlich Firmen aus Nicht-EU-Ländern, die sich an EU-Kunden wenden.

Die Deutsche Börse Group unterstützt die Standardisierung von ESG-Ratings und begrüßt die Bemühungen, das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte zu stärken.

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ESG-Ratings

Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) bewerten die Exposition eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Daher spielen ESG-Ratings eine entscheidende Rolle bei der Stärkung des Anlegervertrauens in nachhaltige Produkte und einer breiteren Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Um die Frage der Zuverlässigkeit zu klären, hat die Kommission im Jahr 2023 einen Regulierungsvorschlag zu ESG-Ratings vorgelegt, der die Transparenz und Integrität der Tätigkeit von ESG-Ratinganbietern verbessern, potenzielle Interessenkonflikte verhindern und nachhaltige Investitionsentscheidungen erleichtern soll. Nach der politischen Einigung zwischen den Mitgesetzgebern wurde die Verordnung am 12.12.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt ab dem 2. Juli 2026.

Nach dem neuen Rechtsrahmen müssen ESG-Ratinganbieter von der ESMA zugelassen und beaufsichtigt werden und Transparenzanforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf ihre Methodik, Informationsquellen und potenzielle Interessenkonflikte. Dies soll Greenwashing verhindern und nachhaltige Investitionen fördern. Die Verordnung gilt für alle Anbieter von ESG-Ratings, die in der EU tätig sind oder Dienstleistungen für die EU anbieten, einschließlich Firmen aus Nicht-EU-Ländern, die sich an EU-Kunden wenden.

Die Deutsche Börse Group unterstützt die Standardisierung von ESG-Ratings und begrüßt die Bemühungen, das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte zu stärken.

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