Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung, Unterbrechung und Einstellung des Börsenhandels
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.

Entsprechend dem Organisationsmodell der Aktiengesellschaft werden die Managementaufgaben von einer Börsengeschäftsführung wahrgenommen, während der Börsenrat als Kontroll- und Rechtssetzungsorgan fungiert. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der den Börsen übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführung der FWB:

  • Eric Leupold (Vorsitzender)
  • Dr. Cord Gebhardt (stellv. Vorsitzender)
  • Melanie Dannheimer
  • Frank Hoba
  • Michael Krogmann

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung, Unterbrechung und Einstellung des Börsenhandels
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.

Entsprechend dem Organisationsmodell der Aktiengesellschaft werden die Managementaufgaben von einer Börsengeschäftsführung wahrgenommen, während der Börsenrat als Kontroll- und Rechtssetzungsorgan fungiert. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der den Börsen übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführung der FWB:

  • Eric Leupold (Vorsitzender)
  • Dr. Cord Gebhardt (stellv. Vorsitzender)
  • Melanie Dannheimer
  • Frank Hoba
  • Michael Krogmann

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung, Unterbrechung und Einstellung des Börsenhandels
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.

Entsprechend dem Organisationsmodell der Aktiengesellschaft werden die Managementaufgaben von einer Börsengeschäftsführung wahrgenommen, während der Börsenrat als Kontroll- und Rechtssetzungsorgan fungiert. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der den Börsen übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführung der FWB:

  • Eric Leupold (Vorsitzender)
  • Dr. Cord Gebhardt (stellv. Vorsitzender)
  • Melanie Dannheimer
  • Frank Hoba
  • Michael Krogmann

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung, Unterbrechung und Einstellung des Börsenhandels
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.

Entsprechend dem Organisationsmodell der Aktiengesellschaft werden die Managementaufgaben von einer Börsengeschäftsführung wahrgenommen, während der Börsenrat als Kontroll- und Rechtssetzungsorgan fungiert. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der den Börsen übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführung der FWB:

  • Eric Leupold (Vorsitzender)
  • Dr. Cord Gebhardt (stellv. Vorsitzender)
  • Melanie Dannheimer
  • Frank Hoba
  • Michael Krogmann

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung, Unterbrechung und Einstellung des Börsenhandels
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.

Entsprechend dem Organisationsmodell der Aktiengesellschaft werden die Managementaufgaben von einer Börsengeschäftsführung wahrgenommen, während der Börsenrat als Kontroll- und Rechtssetzungsorgan fungiert. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der den Börsen übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführung der FWB:

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HÜSt überwacht den Handel

Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist ein eigenständiges Börsenorgan und nimmtvdie Marktaufsicht wahr. Sie überwacht den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra® sowie der spezialistengestützte Handel) sowie der Derivatebörse Eurex Deutschland. Die HÜSt prüft Unregelmäßigkeiten und unterrichtet die Geschäftsführungen der Börsen sowie die Börsenaufsichtsbehörde über das Ergebnis ihrer Ermittlungen. Sie leitet auch Fälle an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter, wenn diese in deren Zuständigkeitsbereich fallen.


Bei allgemeinen Fragen zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Eurex Deutschland stehen Ihnen die Mitarbeiter des Anlegercenters per E-Mail unter anlegercenter@deutsche-boerse.com bzw. telefonisch unter +49 69 21118310 gerne zur Verfügung.


Wir bitten Sie, Fragen zu konkreten Orders bzw. Geschäften zuständigkeitshalber an Ihre orderausführende Bank als unmittelbaren Börsenteilnehmer zu richten, die ggf. die jeweilige Börse oder die Handelsüberwachungsstelle in die Beantwortung einbezieht.


Gerne können Sie auch Hinweise auf mögliche Regelverstöße (insbesondere Marktmanipulation sowie Insiderhandel) an die Handelsüberwachungsstelle per E-Mail an huest@deutsche-boerse.com (für die Frankfurter Wertpapierbörse) bzw. surveillance@eurexchange.com (für die Eurex Deutschland) senden. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Handelsüberwachungsstelle gemäß Börsengesetz sowie der Marktmissbrauchsverordnung zur Vertraulichkeit verpflichtet ist und den Hinweisgeber nicht über das Ergebnis ihrer Ermittlungen informieren kann.


Börsenaufsichtsbehörde leitet Sanktionen ein

Auf Landesebene sind die Börsenaufsichtsbehörden aktiv. Die hessische Börsenaufsicht ist Teil des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Zu ihren Aufgaben gehört es, Preisbildungsprozesse und den rechtmäßigen Handel zu überwachen sowie Verstöße gegen das Börsenrecht zu untersuchen. Sie bewertet dazu die ihr von der HÜSt gemeldeten Unregelmäßigkeiten und kann jedoch auch selbst die direkte Marktüberwachung durchführen. Neben dem Sanktionsausschuss und der Geschäftsführung der Börse kann die Börsenaufsicht Sanktionen gegen Marktteilnehmer erlassen. Weiterhin genehmigt die Börsenaufsichtsbehörde die Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse und der Eurex.


BaFin geht gegen Marktmissbrauch vor

Auf nationaler Ebene ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Fällen von Insiderhandel und Marktmanipulation. Sie untersucht auch mögliche Verstöße gegen Publizitätspflichten.


Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung, Unterbrechung und Einstellung des Börsenhandels
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.

Entsprechend dem Organisationsmodell der Aktiengesellschaft werden die Managementaufgaben von einer Börsengeschäftsführung wahrgenommen, während der Börsenrat als Kontroll- und Rechtssetzungsorgan fungiert. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der den Börsen übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführung der FWB:

  • Eric Leupold (Vorsitzender)
  • Dr. Cord Gebhardt (stellv. Vorsitzender)
  • Melanie Dannheimer
  • Frank Hoba
  • Michael Krogmann

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen FWB® Frankfurter Wertpapierbörse ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung, Unterbrechung und Einstellung des Börsenhandels
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.

Entsprechend dem Organisationsmodell der Aktiengesellschaft werden die Managementaufgaben von einer Börsengeschäftsführung wahrgenommen, während der Börsenrat als Kontroll- und Rechtssetzungsorgan fungiert. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der den Börsen übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführung der FWB:

  • Eric Leupold (Vorsitzender)
  • Dr. Cord Gebhardt (stellv. Vorsitzender)
  • Melanie Dannheimer
  • Frank Hoba
  • Michael Krogmann