Die Deutsche Börse hat das Finanzinstitut, das den Aktienrückkauf durchführt, angewiesen, sich nach besten Kräften zu bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen Handelsvolumens eines Tages zurück zu kaufen. Darüber hinaus wurde das Finanzinstitut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten. Insbesondere dürfen pro Tag maximal 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens im Monat vor Veröffentlichung des Programms zurückgekauft werden.