Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat hat auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ein angepasstes System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen. Dieses System gilt für sämtliche neu abzuschließenden oder zu verlängernden Vorstandsdienstverträge. Die Hauptversammlung hat am 19. Mai 2020 das angepasste Vergütungssystem gebilligt. 

Das angepasste System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Vergütungssystem, welches 2016 von der Hauptversammlung gebilligt wurde. An dem bisherigen Vergütungssystem wurden jedoch einige gezielte Anpassungen vorgenommen. Hierdurch wird die Wachstumsorientierung des Vergütungssystems weiter gestärkt und zudem werden neue Anforderungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie dem DCGK 2020 umgesetzt.