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OGAW V & AIFMD

Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW V) und Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)

Die fünfte Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW V) – die am 18. März 2016 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht übernommen wurde – und die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager Directive, AIFMD) sorgen für eine Neugestaltung des operativen Umfelds am europäischen Markt für Anlagefonds.

Ziel

Das Ziel beider Richtlinien besteht darin, einen Rechtsrahmen für die Regulierung von und Aufsicht über Anlagefonds einzuführen, die Transparenz zu erhöhen und mehr Anlegerschutz zu gewährleisten.

Die Marktteilnehmenden – insbesondere diejenigen, die als Depotbanken ernannt wurden – sehen sich erheblichen operativen und rechtlichen Herausforderungen ausgesetzt, die Auswirkungen auf ihr Betriebsmodell, einschließlich der Nutzung der Marktinfrastrukturanbieter, haben könnten.

Zeitplan

Die OGAW V-Richtlinie wurde am 28. August 2014 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 17. September 2014 in Kraft. Die Übernahme in deutsches und luxemburgisches Recht ist abgeschlossen, da die Richtlinie am 18. März 2016 wirksam wurde.

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum AIFMD-Dossier veröffentlicht, die den Startschuss für den Überarbeitungsprozess der AIFMD gibt


Antwort der Gruppe Deutsche Börse auf die Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung der AIFMD

Für weitere Informationen über die Ansichten der Gruppe Deutsche Börse zur Konsultation zur Überprüfung der AIFMD klicken Sie bitte hier.

Clearstream: Unterstützung von Depotbanken

Clearstream bietet zwei umfassende Berichte zur Unterstützung von Depotbanken bei der Einhaltung von AIFMD und OGAW V an.

Gesetzesgrundlage

Den aktuellen Gesetzestext zu dieser Verordnung finden Sie hier.