Service Navigation
MiFID II/MiFIR
Novelle der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II/MiFIR)
Die überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) sowie die begleitende Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in einer Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen sowie im außerbörslichen (over-the-counter, OTC) Handel.
Ziel
Die neue Richtlinie sowie die Verordnung werden den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändern, indem die Transparenzbestimmungen ausgeweitet, die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur gestärkt, die Mikrostruktur der Märkte (Market Making, algorithmischer Handel, Anforderungen an die Sicherungsmechanismen von Handelsplätzen und Marktteilnehmern, Tick-Größen) überarbeitet sowie die Qualität und Verfügbarkeit von Marktdaten verbessert werden.
Zeitplan
Der neue Rechtsrahmen (Level 1) ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Die Bestimmungen mussten bis zum 3. Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Deutsche Bundestag hat dafür am 23. Juni 2017 das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz verabschiedet. Seit dem 3. Januar 2018 müssen die Regelungen angewandt werden.
MiFID II/MiFIR: Die hervorgehobenen Teile der Wertschöpfungskette sind betroffen