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Clearstream erhält CSDR-Lizenzen für internationalen Zentralverwahrer

Erschienen am:
12.04.2021
| Clearstream

Clearstream erhält CSDR-Lizenzen für internationalen Zentralverwahrer

- Der internationale Zentralverwahrer (International Central Securities Depository, ICSD) ist der dritte CSD von Clearstream, der Lizenzen unter CSDR erhält
- Die deutschen und luxemburgischen CSDs von Clearstream verfügen bereits über CSD-Lizenzen
- Die Central Securities Depositories Regulation (CSDR) ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem harmonisierten europäischen Nachhandel

Der Nachhandelsdienstleister der Gruppe Deutsche Börse, Clearstream, hat heute die CSDR-Lizenzen für seinen internationalen Zentralverwahrer (International Central Securities Depository, ICSD) Clearstream Banking S.A. erhalten. Die Zulassung ist ab dem 12. April 2021 gültig.

Diese Zulassung ist ein wichtiger Schritt für Clearstream, um die regulatorischen Vorgaben unter CSDR für all ihre Zentralverwahrer zu erfüllen. Die Verordnung über Zentralverwahrer (Central Securities Depositories Regulation, CSDR) hat zum Ziel, die Märkte stabiler, transparenter und effizienter zu machen. Sie schafft eine einheitliche Regulierung der Wertpapierabwicklung und entsprechender Infrastrukturen in der gesamten Europäischen Union (EU). Die Verordnung ist 2014 in Kraft getreten; die Umsetzung der CSD-spezifischen Maßnahmen durch die Branche ist im Gange.

Stephan Leithner, Clearstream Chairman und Mitglied des Vorstands der Deutsche Börse AG, sagte: „CSDR ist ein zentrales Element der europäischen Nachhandelsregulierung. Der Regulator legt damit fest, dass zentrale Verwahrdienstleistungen von vertrauenswürdigen, lizenzierten Infrastrukturen erbracht werden müssen, die strengen transparenten Regeln entsprechen. So soll CSDR gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und die Stabilität und Integrität des Marktes fördern. Diese Ziele gehen Hand in Hand mit dem Bestreben von Clearstream: Wir wollen im Nachhandel ein sicheres, effizientes und vertrauenswürdiges Ökosystem für alle Marktteilnehmer schaffen.“

Die Lizenzen wurden von der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) erteilt und umfassen Kern- und nichtbankartige Nebendienstleistungen (Art. 16 CSDR), bankartige Dienstleistungen (Art. 54 CSDR) und eine elektronische Verbindung zur Abwicklung zwischen den zwei ICSDs („Bridge“).

Clearstreams deutscher Zentralverwahrer (Clearstream Banking AG) sowie ihr luxemburgischer Zentralverwahrer (LuxCSD S.A.) verfügen bereits über Lizenzen gemäß Art. 16 CSDR. Mit der Zulassung der Clearstream Banking S.A. steht nun nur noch eine weitere Lizenz für bankartige Dienstleistungen (Art. 54 CSDR) für ihren deutschen Zentralverwahrer aus.
 

Über Clearstream
Als internationaler Zentralverwahrer (ICSD) mit Hauptsitz in Luxemburg stellt Clearstream, als Teil der Gruppe Deutsche Börse, die Nachhandelsinfrastruktur für den Eurobond-Markt und Dienstleistungen für Wertpapiere von 58 Inlandsmärkten weltweit bereit. Mit einem verwahrten Vermögen von rund 15 Bio. Euro ist Clearstream einer der weltweit größten Abwicklungs- und Verwahrdienstleister für in- und ausländische Wertpapiere.
www.clearstream.com
 

Kontakt für die Medien:
Tabea Behr
Telefon: +49 (0)69 2 11-13 016
tabea.behr@clearstream.com