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Börsenrat bestellt Frank Hoba zum Mitglied der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse

Erschienen am:
25.03.2021
| Deutsche Börse Cash Market

Börsenrat bestellt Frank Hoba zum Mitglied der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse


Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat Frank Hoba in seiner heutigen Sitzung zum Mitglied der Geschäftsführung bestellt. Er folgt damit auf Dr. Martin Reck, der die Deutsche Börse im Laufe des Jahres 2021 auf eigenen Wunsch und im besten Einvernehmen verlassen wird.

„Mein ausdrücklicher Dank geht an Martin Reck, der insgesamt über 25 Jahre für die Deutsche Börse tätig war und den Kassamarkt in den vergangenen acht Jahren mit seiner Expertise entscheidend geprägt und vorangetrieben hat“, so Dr. Thomas Book, Vorstand Trading & Clearing der Deutschen Börse und Vorsitzender der FWB-Geschäftsführung. „Gleichzeitig freue ich mich, dass wir mit Frank Hoba einen Kollegen mit großer Erfahrung und langjähriger Expertise in der Marktsteuerung neu in der Geschäftsführung begrüßen können.“

Hoba startete seine Karriere bei der Deutschen Börse im Jahr 2000, zunächst als Mitarbeiter in der Marktsteuerung der Terminbörse Eurex. 2017 übernahm Hoba die Leitung der Eurex-Marktsteuerung. Seit Jahresbeginn verantwortet Frank Hoba als Leiter Cash Market Design and Delivery den operativen Betrieb des Kassamarkts der Deutschen Börse.

Die weiteren Mitglieder der FWB-Geschäftsführung sind Dr. Thomas Book (Vorsitzender), Paul Hilgers (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Cord Gebhardt und Michael Krogmann.

Zudem wurde Oliver Szabries in der heutigen Sitzung zum neuen Mitglied des Börsenrats gewählt. Szabries ist seit Januar Mitglied des Vorstands der ICF Bank und folgt damit auf Bernd Gegenheimer, der die ICF Bank mit Ablauf seines Vorstandsvertrages zum Jahresende 2020 verlassen hat.

Die Geschäftsführung einer Wertpapierbörse nimmt als Leitungsorgan die den Börsen übertragene öffentliche Verwaltung wahr. Sie stellt die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung des Börsenhandels sicher. Sie kann Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.


Ansprechpartnerin für Medien:
Josefin Altrichter
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