Prime Standard
Prime StandardDas Premiumsegment für die Eigenkapitalaufnahme
Ferner ist auch die Aufnahme in die Auswahlindizes DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® Emittenten mit Zulassung zum Prime Standard vorbehalten.
Der Prime Standard ist ein Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten. Die Zugangsvoraussetzungen sowie die einzelnen Folgepflichten sind in der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse geregelt. Auf Antrag entscheidet die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse über die Zulassung zum Prime Standard. Der Antrag kann zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard) gestellt werden.
Schritt für Schritt zur Börsennotierung
Mit unserer IPO-Line gewinnen Sie einen Überblick über alle wichtigen Schritte des Going Public, bis zur ersten Preisermittlung. Hierzu gehören u. a. die Auswahl der Emissionsbegleiter, die Entwicklung des Emissionskonzepts, die Erstellung aller benötigten Dokumente, die Platzierung und die Zulassung bzw. die Handelsaufnahme der Wertpapiere Ihres Unternehmens.
- Wesentliche Zulassungsvoraussetzungen
- Wesentliche Zulassungsfolgepflichten
- Gebühren
- Indizes
Wesentliche Zulassungsfolgepflichten
Es gelten die Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes. Zuständige Behörde für die Überwachung der Folgepflichten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zusätzlich müssen Emittenten im Prime Standard folgende Zulassungsfolgepflichten gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse erfüllen:
- Übermittlung des Jahresfinanzberichts innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
- Übermittlung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
- Übermittlung der Quartalsmitteilung innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende des Mitteilungszeitraums
- Mindestens eine Analystenveranstaltung außerhalb der Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Jahresabschlusszahlen
- Fortlaufende Aktualisierung, Veröffentlichung und Übermittlung des Unternehmenskalenders
- Die Folgepflichten sind in deutscher und englischer Sprache zu erfüllen
- Veröffentlichung und Mitteilung von Insiderinformationen in englischer Sprache
- Sämtliche Berichte und Unterlagen sind über das Exchange Reporting System (ERS®) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.
In unserer interaktiven IPO-Line „Being Public“ finden Sie alle wichtigen Folgepflichten der verschiedenen Segmente ausführlich und klar strukturiert. Dies umfasst die verschiedenen Formen der Finanzberichterstattungen ebenso wie die Veröffentlichung kursrelevanter Informationen oder die Unternehmensdarstellung gegenüber den Investoren.